Erneut gezielte Falschinformation durch BFO (VFSN)
Der Kantonsrat hat diesen Teil des Referendums, wie auch schon der Regierungsrat als gültig und vereinbar mit der Einheit der Materie erklärt. Als ungültig erklärt wurden lediglich die Präzisierungen in den Artikeln 10 und 19 des Flughafengesetzes.