VFSN News

Öffentliche Verhandlung in Bern: Plädoyer des VFSN

Publiziert von VFSNinfo am

Am 1. September 2003 haben wir unsere erste Beschwerde gegen die Südanflüge eingereicht. Mehr als 6 Jahre später fand der letzte Akt vor der Urteilsverkündung in diesem Verfahren statt: Die öffentliche Anhörung vom 23. Bis 25. November und vom 30. November bis 1. Dezember 2009. Bezeichnend für dieses Verfahren ist die Lokalität: der Saal in Bern heisst „Theater National“.

Die mehreren hundert Seiten Schriftwechsel mit Fakten, Aussagen und Beweisen mussten, auf 15 Minuten reduziert, den Richtern präsentiert werden. Unsere Beiträge finden Sie hier:

Erneut gezielte Falschinformation durch BFO (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
In den News vom BFO wird verkündet (Zitat) „Der von den Südschneisern eingebrachte Zusatz, dicht besiedelte Gebiete dürfen nicht überflogen werden, wurde vom Parlament als ungültig erklärt. Damit folgte der Kantonsrat dem Regierungsratsentscheid“.

Der Kantonsrat hat diesen Teil des Referendums, wie auch schon der Regierungsrat als gültig und vereinbar mit der Einheit der Materie erklärt. Als ungültig erklärt wurden lediglich die Präzisierungen in den Artikeln 10 und 19 des Flughafengesetzes.

Monatsrückblick November 2009 (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Liebe Mitglieder

Dank den gemeinsamen Lärmmberechnungen ist es jetzt bewiesen: Süddeutschland hat auch nach deutschem Gesetz keinen Fluglärm, der viel zitierte Schwarzwaldtourismus ist in keiner Weise betroffen. Peinlich für die Scharfmacher in Süddeutschland. Was diese jedoch nicht daran hindert die Fakten weiterhin in den Wind zu schlagen. Den ersten Preis hat aber Landrat Frank Hämmerle gewonnen, der auf seine Qualitäten als Flugabwehroffizier hinwies.

Referendum teilweise für ungültig erklärt (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Kantonsrat folgte dem Regierungsrat und erklärte das Referendum der Südanfluggegner teilweise für ungültig.
Das Referendumskomitee und der Verein Flugschneise Süd - NEIN sind enttäuscht über diesen Entscheid.
Damit wird der Gegenvorschlag in wesentlichen Teilen derart verändert, dass die beabsichtigte Wirkung nicht mehr vorhanden ist. Gestützt auf das Rechtsgutachten M. Hauser, dass alle Teile der Referendums als gültig erklärt, erwägen die Initianten einen Weiterzug ans Bundesgericht ernsthaft.

Verein Flugschneise Süd - NEIN

Referendum mit Gegenvorschlag ist rechtsgültig (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Ein Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass das Referendum mit Gegenvorschlag zur Behördeninitiave II „Keine Neu-und Ausbauten von Pisten“ rechtskräftig sei.   Der Regierungsrat wollte Teile des Referendums für ungültig erklären, die Mehrheit der Verkehrskommission des Kantonsrates sogar das ganze Referendum.

Ein Rechtsgutachten hält nun fest, dass die Einheit der Materie gewahrt und das Referendum somit gültig sei.

Gezielte Fehlinformation durch den BFO (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Am Freitag, 13.11.2009, verbreitete "Bürgerprotest Fluglärm Ost" (BFO) mit seinem Newsletter eine gezielte Fehlinformation. Die BFO-Meldung kurz zusammengefasst: "Abklärungen" des BFO sollen ergeben haben, dass dem A380, der ab Frühling 2010 in Zürich landen soll, nur die Piste 34 ohne Einschränkungen zu Verfügung steht. Und suggeriert damit, dass die Landungen praktisch ausschliesslich über Süden stattfinden werden. Falsch!