Der Kantonsrat hat diesen Teil des Referendums, wie auch schon der Regierungsrat als gültig und vereinbar mit der Einheit der Materie erklärt. Als ungültig erklärt wurden lediglich die Präzisierungen in den Artikeln 10 und 19 des Flughafengesetzes. Dies obwohl ein Rechtsgutachten zum gegenteiligen Schluss kommt.
Thomas Morf, Präsident VFSN
Aus der Medienmitteilung des Regierungsrates vom 27.08.2009:
Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Forderung an den Kanton, sich gegen neue Flugrouten über dicht besiedeltem Gebiet einzusetzen, gültig ist.
Aus der NZZ vom 01.12.2009, Seite 17 (wird durch das Protokoll des Kantonsrat ersetzt sobald dieses verfügbar ist):
Der Gegenvorschlag sieht in einem ersten Teil vor, dass das Pistenbauverbot im Flughafengesetz um einen Passus erweitert wird, der neue Flugrouten über dichtbesiedeltem Gebiet untersagt und die Errichtung neuer Schnellabrollwege dem Pistenbau gleichstellt. Dieser Abschnitt wurde für gültig erklärt.