Referendum mit Gegenvorschlag ist rechtsgültig (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Ein Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass das Referendum mit Gegenvorschlag zur Behördeninitiave II „Keine Neu-und Ausbauten von Pisten“ rechtskräftig sei.   Der Regierungsrat wollte Teile des Referendums für ungültig erklären, die Mehrheit der Verkehrskommission des Kantonsrates sogar das ganze Referendum.

Ein Rechtsgutachten hält nun fest, dass die Einheit der Materie gewahrt und das Referendum somit gültig sei. Das Referendum befasse sich mit den Auswirkungen der Behördeninitiative und stelle vor allem sicher, dass mit dem Verbot von Pisten Aus- und Neubauten nicht Fluglärm in andere Regionen ab geschoben werde.
Das Referendumskomitee erwartet, dass der Kantonsrat gestützt auf dieses Rechtsgutachten, das Referendum gültig erklärt und das Volk in dieser Frage entscheiden kann.

MEMORANDUM (PDF, 41 kb)

Thomas Morf
Präsident Referendumskomitee

Medienmitteilung des Vereins Flugschneise Süd – NEIN vom 25.11.2009



siehe auch:
Referendum im Kantonsrat (VFSN)
Pistenbauverbot wohl erst 2011 an der Urne (NZZ)
Referendum teilweise für ungültig erklärt (VFSN)
Gegenvorschlag zu Pistenausbau-Verbot abgelehnt (NZZ)