Grundgesetzänderung für grenzüberschreitende Flugsicherung (Südkurier)
Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten votierte damit am Donnerstag zugleich für die geplante Reform der Überwachung des „Einheitlichen Europäischen Luftraums".
Zwar soll die Luftverkehrskontrolle weiter hoheitlich in der Hand der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) bleiben. Diese soll jedoch Aufgaben an ausländische Flugsicherungsorganisationen delegieren können.