Unique will rund 1000 Hauseigentümer nicht entschädigen (TA)
Die Zürcher Flughafenbetreiberin Unique kämpft dagegen, dass die sogenannte Vorhersehbarkeit für zusätzlichen Lärm im Osten des Flughafens von 1961 ins Jahr 2000 verlegt wird. Sie zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 29. Mai 2009 zugunsten der Hauseigentümer im Osten des Flughafens entschieden.