Grundgesetzänderung für grenzüberschreitende Flugsicherung (Südkurier)

Publiziert von VFSNinfo am
Mit einer Grundgesetzänderung hat der Bundestag den Weg für eine grenzüberschreitende Kontrolle des deutschen Luftraums freigemacht.

Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten votierte damit am Donnerstag zugleich für die geplante Reform der Überwachung des „Einheitlichen Europäischen Luftraums".

Zwar soll die Luftverkehrskontrolle weiter hoheitlich in der Hand der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) bleiben. Diese soll jedoch Aufgaben an ausländische Flugsicherungsorganisationen delegieren können.

 

Verbesserte rechtliche Grundlagen

Damit wird die Überwachung des europäischen Luftraums in grenzüberschreitenden Blöcken möglich. Die teilweise bereits praktizierte Zusammenarbeit der Flugsicherungen wie im Südwesten mit der Schweizer Flugsicherung Skyguide erhalte eine verbesserte rechtliche Basis. Politiker in Südbaden kritisierten die Grundgesetzänderung.

Bei 562 abgegebenen Stimmen votierten 459 Bundestagsabgeordnete mit Ja. Dafür stimmten Union, SPD und FDP. Die Grünen enthielten sich, während die Linksfraktion dagegen votierte. 59 Abgeordnete lehnten die Änderung ab, 44 enthielten sich. Mit Nein haben nach eigenen Angaben die südbadischen CDU-Abgeordneten Thomas Dörflinger, Andreas Jung und Siegfried Kauder gestimmt.

„Wir lehnen eine solche Änderung ab, da zum Kernbereich staatlicher Aufgabenwahrnehmung (...) auch die Aufgaben der Flugsicherung als „Luftpolizei" zählen", hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme der drei Politiker. Elementare Sicherheitsinteressen der Bürger seien betroffen.

 

Kritik: "Keine ausreichenden Kontrollmöglichkeiten"

Der Waldshuter Landrat Tilman Bollacher zeigte sich enttäuscht über die Bundestagsentscheidung. „Damit wird der Weg für die Übertragung der Flugsicherung an die Schweizer Skyguide frei und dies ohne ausreichende Kontrollmöglichkeiten", bemängelte er. Kritische Stimmen von Verfassungsrechtlern und Luftverkehrsspezialisten gegen die Pläne seien ungehört verhallt. Skyguide steht seit dem Flugzeugunglück von Überlingen 2002 mit 71 Toten in der Kritik.

Bollacher meinte zudem, vor der Neuregelung der Flugsicherung hätte eine deutliche Entlastung Südbadens von den Zürich-Anflügen und damit vom Fluglärm ausgehandelt werden müssen.

 

"Aufsicht nicht klar geregelt"

Bollachers Vorgänger Bernhard Wütz betrachtet die Neuregelung sogar als verfassungswidrig. Der Vorsitzende des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee kritisierte, Art und Umfang der Aufsicht von Skyguide durch das deutsche Bundesamt für Flugsicherung seien nicht geregelt.

Bereits vor der Abstimmung hatte Baden-Württembergs Staatsminister Wolfgang Reinhart (CDU) die geplante Neuregelung kritisiert. Die Luftsicherheit in Deutschland sei „eine staatliche Aufgabe, die in unmittelbarer Bundesverwaltung bleiben muss", hatte er dem Konstanzer „Südkurier" gesagt. Reinhart ist in der Landesregierung für Bundes- und Europaangelegenheiten zuständig.

Südkurier, 28.05.2009


Kommentar VFSN: 459:59! Die "Argumente" der süddeutschen Politiker waren wohl allzu fadenscheinig...