VFSN News

Referendum «Flughafen mit Zukunft» vor Bundesgericht (VFSN)

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Heute reicht das Referendumskomitee unter der Führung des VFSN Beschwerde beim Bundesgericht ein.   Diese richtet gegen den Kantonsratsbeschluss der das konstruktive Referendum "Flughafen mit Zukunft" im Herbst 09 als teilungültig erklärt hat.
Entgegen anders lautenden Pressemitteilungen fordert das Referendum: keine Neu- und Ausbau von Pisten, keine neue Flugrouten über dicht besiedelten Gebieten und eine Präzisierung des bestehenden Flughafengesetzes. Damit strebt das Referendumskomitee eine Entlastung der Bevölkerung rund um den Flughafen in allen Himmelsrichtungen an.

Monatsrückblick Dezember 2009 (VFSN)

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Liebe Mitglieder

Wenn es nicht so beschämend wäre, ginge es glatt als Witz des Jahres durch: Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) lehnt im August unsere Beschwerde betreffend Gekröpften Nordanflug (GNA) ab. Begründung: Der GNA ist nicht nötig, es gibt ja als Alternative die Südanflüge. Ein paar Monate später erklärt das gleiche BVG die Südanflüge für zulässig.

Wer sind die Richter, die Südanflüge für zulässig beurteilen? - Ergänzt 28.12.09 (VFSN)

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Ergänzte Version nach Erhalt des eingeschriebenen Briefes des Bundesverwaltungsgerichts an den VFSN (Ergänzungen unten angefügt)

Kathrin Dietrich
Instruktionsrichterin

Öffentliche Verhandlung in Bern: Plädoyer des VFSN

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Am 1. September 2003 haben wir unsere erste Beschwerde gegen die Südanflüge eingereicht. Mehr als 6 Jahre später fand der letzte Akt vor der Urteilsverkündung in diesem Verfahren statt: Die öffentliche Anhörung vom 23. Bis 25. November und vom 30. November bis 1. Dezember 2009. Bezeichnend für dieses Verfahren ist die Lokalität: der Saal in Bern heisst „Theater National“.

Die mehreren hundert Seiten Schriftwechsel mit Fakten, Aussagen und Beweisen mussten, auf 15 Minuten reduziert, den Richtern präsentiert werden. Unsere Beiträge finden Sie hier:

Erneut gezielte Falschinformation durch BFO (VFSN)

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In den News vom BFO wird verkündet (Zitat) „Der von den Südschneisern eingebrachte Zusatz, dicht besiedelte Gebiete dürfen nicht überflogen werden, wurde vom Parlament als ungültig erklärt. Damit folgte der Kantonsrat dem Regierungsratsentscheid“.

Der Kantonsrat hat diesen Teil des Referendums, wie auch schon der Regierungsrat als gültig und vereinbar mit der Einheit der Materie erklärt. Als ungültig erklärt wurden lediglich die Präzisierungen in den Artikeln 10 und 19 des Flughafengesetzes.

Monatsrückblick November 2009 (VFSN)

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Liebe Mitglieder

Dank den gemeinsamen Lärmmberechnungen ist es jetzt bewiesen: Süddeutschland hat auch nach deutschem Gesetz keinen Fluglärm, der viel zitierte Schwarzwaldtourismus ist in keiner Weise betroffen. Peinlich für die Scharfmacher in Süddeutschland. Was diese jedoch nicht daran hindert die Fakten weiterhin in den Wind zu schlagen. Den ersten Preis hat aber Landrat Frank Hämmerle gewonnen, der auf seine Qualitäten als Flugabwehroffizier hinwies.

Referendum teilweise für ungültig erklärt (VFSN)

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Der Kantonsrat folgte dem Regierungsrat und erklärte das Referendum der Südanfluggegner teilweise für ungültig.
Das Referendumskomitee und der Verein Flugschneise Süd - NEIN sind enttäuscht über diesen Entscheid.
Damit wird der Gegenvorschlag in wesentlichen Teilen derart verändert, dass die beabsichtigte Wirkung nicht mehr vorhanden ist. Gestützt auf das Rechtsgutachten M. Hauser, dass alle Teile der Referendums als gültig erklärt, erwägen die Initianten einen Weiterzug ans Bundesgericht ernsthaft.

Verein Flugschneise Süd - NEIN