Urteil zum gekröpften Nordanflug (VFSN)
Das Bundesverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Nichtgenehmigung des gekröpften Nordanfluges nichts ändere an der heutigen Lärmsituation von mehreren 10\'000 Menschen, die jeden Morgen um 6:00 Uhr von gesund- heitsschädigendem Fluglärm belästigt werden. Mit den gekröpften Nordanflug könnte den geplagten Menschen lediglich ein Vorteil erwachsen.