Erfolg für Hauseigentümer im Fluglärmstreit (TA)
Der Flughafen muss Entschädigungen für die gesamte Fläche eines fluglärmbelasteten Grundstücks zahlen. Diesen Grundsatzentscheid hat das Bundesgericht heute Donnerstag gefällt. Es hat acht Pilotfälle aus Kloten behandelt, also aus der Ostanflugschneise des Flughafens Zürich. Es handelt sich dabei um direkt überflogene Grundstücke.