Keine Entschädigung bei Südanflügen (NZZ)
Mehrere Hauseigentümer in Gockhausen sind wegen Fluglärms vor Bundesgericht gelangt. Das Gericht ist jetzt zu einem Urteil gelangt. Dieses ist für die Immobilienbesitzer unerfreulich.
von Katharina Fontana
Es ist ein Entscheid, der etliche Grundstückbesitzer im Süden Zürichs enttäuschen wird. Das Bundesgericht lehnt in einem Pilotverfahren die gemeinsam erhobene Beschwerde einer Gruppe von Hauseigentümern aus Gockhausen ab, die eine angemessene Entschädigung für den Minderwert ihrer Liegenschaften verlangten.