Erfolg für Hauseigentümer im Fluglärmstreit (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Hausbesitzer in Kloten können sich freuen: Sie erhalten höhere Lärmentschädigungen, als der Flughafen zahlen wollte. Das Bundesgericht hat für sie aber auch eine schlechte Nachricht.

Der Flughafen muss Entschädigungen für die gesamte Fläche eines fluglärmbelasteten Grundstücks zahlen. Diesen Grundsatzentscheid hat das Bundesgericht heute Donnerstag gefällt. Es hat acht Pilotfälle aus Kloten behandelt, also aus der Ostanflugschneise des Flughafens Zürich. Es handelt sich dabei um direkt überflogene Grundstücke. Deren Besitzer hatten nach der Einführung des forcierten Ostanflugs im Jahr 2001 geltend gemacht, dass ihr Grundstück an Wert verloren hat.

Das Bundesgericht bestätigte mit seinem Entscheid die Vorinstanz, das Bundesverwaltungsgericht (BVG). Dieses hatte 2014 einen Pilotentscheid der Eidgenössischen Schätzungskommission von 2011 kritisiert. Die Kommission hatte jeweils nur für jene Teile der Parzellen Entschädigungen auszahlen wollen, die genau überflogen werden.

Flughafen wollte Grundsatzentscheid

Ans Bundesgericht gelangte der Flughafen sowie der Kanton Zürich, weil diese einen höchstrichterlichen Entscheid diesbezüglich wollten. Das BVG hatte den Ball mit entsprechenden Anweisungen zurück an die Schätzungskommission gespielt. Gemäss Bundesgericht ist jetzt wieder das BVG am Zug.

Nun dürfen sich die Grundstückbesitzer in Kloten freuen. Sie werden höhere Entschädigungen erhalten, als ihnen die Schätzungskommission und der Flughafen zuhalten wollten. Bei drei Grundstücken machte das Bundesgericht aber eine Ausnahme der Regel. Deren Flächen sind derart gross, dass sie nicht gänzlich entschädigt werden müssen.

Südmodell gilt auch für Osten

Die gute Nachricht für die in diesem Fall betroffenen Grundstückeigentümer ist aber nicht unbedingt eine gute Nachricht für den ganzen Osten des Flughafens. Denn das Bundesgericht hat weiter entschieden, dass die Schätzungskommission das richtige Modell für die Berechnung des lärmbedingten Minderwerts angewendet hat.

Es handelt sich um jenes Modell, das auch für Entschädigungen im Süden des Flughafens (Opfikon) angewendet wurde. Dabei wird zur Berechnung des Lärms ein Durchschnittswert für die Stunden zwischen 6 und 22 Uhr ermittelt.

Während der Süden regelmässig durch Südstarts belärmt wird, ist der Osten (Kloten) fast nur am Abend und vor allem zwischen 20 und 23 Uhr durch Landungen betroffen. Der Durchschnittswert für die 16 Stunden sinkt dadurch stark, obwohl die Belastung in den Abendstunden gross ist.

Auch Schatten der Flugzeuge wird entschädigt

Das Bundesgericht hat einen weiteren Entscheid gefällt zu Auswirkungen von direkten Überflügen, die bisher in der Öffentlichkeit kein Thema waren. So muss der Flughafen den Hauseigentümern weitere rund 5 Prozent wegen Minderwerts aufgrund nicht lärmbezogener Auswirkungen zahlen, namentlich wegen «Bedrohlichkeit oder Lichteinwirkung».

Tages-Anzeiger, 17.03.2016