«Flugzeug-Blender» entlastet (NZZ)
Staat übernimmt Kosten in eingestelltem Verfahren gegen Gockhauser Rentner
ark. Die zwei Gockhauser Rentner, die im Januar 2004 wegen versuchten Blendens von Piloten im Südanflug mit Hand-Scheinwerfern für kurze Zeit verhaftet wurden, haben einen weiteren Erfolg errungen.
Nachdem die Bezirksanwaltschaft Uster das Verfahren im vergangenen Oktober eingestellt hatte (NZZ 21. 10. 04), hat nun das Obergericht entschieden, dass sie die Verfahrenskosten von 944 Franken nicht tragen müssen.
Dies teilt der Anwalt der Rentner, Adolf Spörri, mit.