Dezember 2009

Unternehmer kritisieren Landkreise (DVZ)

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Im Fluglärmstreit mit der Schweiz haben Unternehmer beider Länder südbadischen Politikern "argumentativen Blindflug" vorgeworfen.   Beim deutsch-schweizerischen Lärmgutachten, das beim Anflug auf den Flughafen Zürich keine Überschreitung der Lärmgrenzwerte im Südwesten festgestellt hat, gerate "der Grundsatz, klar und wahr zu argumentieren", in Vergessenheit, kritisierte die Unternehmerinitiative Wirtschaftsraum DCH am Dienstag in Waldshut-Tiengen und Zürich.

Morgens wieder von Norden? (NZZ)

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Neue Flughafen-Verhandlungen

Im ersten Quartal 2010 will die Schweiz Deutschland ein neues Flughafen-Verhandlungsangebot machen. Für eine Rückkehr zum Nordanflug mindestens am Morgen bestünde in der Schweiz ein bis in den Osten breiter Konsens.

ark.  Der Zürcher Fluglärm führt in Süddeutschland zu keinerlei Grenzwertüberschreitungen (NZZ 31. 10. 09). Dies war kurz zusammengefasst das Ergebnis von bilateralen Lärmberechnungen nach deutschen Vorgaben, die im Frühjahr 2008 beim Besuch von Kanzlerin Angela Merkel in der Schweiz vereinbart worden waren.

Öffentliche Verhandlung in Bern: Plädoyer des VFSN

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Am 1. September 2003 haben wir unsere erste Beschwerde gegen die Südanflüge eingereicht. Mehr als 6 Jahre später fand der letzte Akt vor der Urteilsverkündung in diesem Verfahren statt: Die öffentliche Anhörung vom 23. Bis 25. November und vom 30. November bis 1. Dezember 2009. Bezeichnend für dieses Verfahren ist die Lokalität: der Saal in Bern heisst „Theater National“.

Die mehreren hundert Seiten Schriftwechsel mit Fakten, Aussagen und Beweisen mussten, auf 15 Minuten reduziert, den Richtern präsentiert werden. Unsere Beiträge finden Sie hier:

Eine richterliche Farce (Leserbrief ZSZ)

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Sage und schreibe über sechs Jahre hat es gedauert, bis sich unser Bundesverwaltungsgericht herabliess, sich mit den Beschwerden in Sachen Südanflüge öffentlich, aber vordergründig auseinanderzusetzen.

Geduldig liessen sich nämlich die Richter mit den Plädoyers berieseln, ohne aber dabei ein Protokoll zu schreiben. Warum auch, denn das (politische) Urteil ist längst gefällt und wird deshalb auch schon in sehr kurzer Zeit in Aussicht gestellt. Eine süffisante Geste gegenüber der geplagten Bevölkerung, eine Farce, um Rechtsstaatlichkeit vorzugaukeln.

Erneut gezielte Falschinformation durch BFO (VFSN)

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In den News vom BFO wird verkündet (Zitat) „Der von den Südschneisern eingebrachte Zusatz, dicht besiedelte Gebiete dürfen nicht überflogen werden, wurde vom Parlament als ungültig erklärt. Damit folgte der Kantonsrat dem Regierungsratsentscheid“.

Der Kantonsrat hat diesen Teil des Referendums, wie auch schon der Regierungsrat als gültig und vereinbar mit der Einheit der Materie erklärt. Als ungültig erklärt wurden lediglich die Präzisierungen in den Artikeln 10 und 19 des Flughafengesetzes.

Monatsrückblick November 2009 (VFSN)

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Liebe Mitglieder

Dank den gemeinsamen Lärmmberechnungen ist es jetzt bewiesen: Süddeutschland hat auch nach deutschem Gesetz keinen Fluglärm, der viel zitierte Schwarzwaldtourismus ist in keiner Weise betroffen. Peinlich für die Scharfmacher in Süddeutschland. Was diese jedoch nicht daran hindert die Fakten weiterhin in den Wind zu schlagen. Den ersten Preis hat aber Landrat Frank Hämmerle gewonnen, der auf seine Qualitäten als Flugabwehroffizier hinwies.

Sesselrücken im Regierungsrat auf lange Bank geschoben (TA)

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Die Volskwirtschaftsdirektion mit dem heiklen Flughafendossier muss neu besetzt werden. Ist der frisch gewählte Ernst Stocker der richtige Mann für dieses wichtige Departement?

Seit Sonntag steht fest, dass SVP-Mann Ernst Stocker für seine zurücktretende Parteikollegin Rita Fuhrer im Regierungsrat Einsitz nehmen wird. Noch ist allerdings unklar, welches Departement er dereinst leiten soll.

Stocker wird sein Amt voraussichtlich am 3. Mai 2010 antreten. Dann wird sich auch der Regierungsrat neu konstituieren und seine sieben Direktionen verteilen.