Südstarts geradeaus über die Städte Zürich und Uster, flächendeckend im Süden - Medienmitteilung VFSN

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Mit der heutigen Medienmitteilung des BAZL wurden wir über die Neuauflage des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich informiert. Die detaillierten Informationen publiziert das BAZL erst am Montag, 19. Januar 2026. 

Südstarts geradeaus sind ein Worst Case-Szenario für die Bevölkerung im Süden des Flughafens (Fluglärmforum Süd)

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Das Fluglärmforum Süd, Plattform der Städte und Gemeinden im Süden des Flughafens, nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass der Flughafen Zürich im neu aufgelegten Betriebsreglement 2014/2017 Südstarts geradeaus bei Bise beantragt. Das Fluglärmforum Süd prüft nun die umfangreichen Unterlagen und behält sich vor, den Rechtsweg zu beschreiten. Sollte dies der Fall sein, stellen die Städte und Gemeinden der interessierten Bevölkerung eine entsprechende Mustereinsprache zur Verfügung.

Südstarts geradeaus verringert Sicherheit

Schutzkonzept Süd - Phase 2 - Vorlage für die Antwort an den Flughafen

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Erneut erreichen uns Anfragen von Mitgliedern, welche einen Brief des Flughafens betreffend Schallschutzmassnahmen erhalten haben. Dieser beinhaltet eine Frist für die Antwort. Bereits vor einem Jahr haben wir das Vorgehen juristisch klären lassen und auch eine Musterantwort vorbereitet. 

Alle Information inkl. Vorlage als Word oder PDF finden Sie hier: Schutzkonzept Süd - Phase 2 - Vorlage für Antwort | Verein Flugschneise Süd - NEIN (VFSN)

Nein zur «Flughafen Nachtruhe-Initiative» – Ja zu einem Gegenvorschlag (KEVU)

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Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Volksinitiative «Flughafen Nachtruhe-Initiative» (5996) abzulehnen. Einen Antrag, die Volksinitiative für ungültig zu erklären, hat sie mit 13 zu 2 Stimmen abgelehnt. Mit 9 zu 6 Stimmen unterstützt die KEVU stattdessen einen Gegenvorschlag, um dem Lärmschutz in der Nacht mehr Gewicht zu verleihen.

Änderungen im Luftfahrtgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft

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Bern, 12.11.2025 - Der Bundesrat hat am 12. November 2025 die Botschaft zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Revision setzt mehrere parlamentarische Motionen um. Diese betreffen die strafrechlichen Zuständigkeiten des Bundes im Luftverkehr, die Altergrenze für Helikopterpilotinnen und -piloten sowie das Beschaffungswesen für Flughäfen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen, um die Betriebszeiten der Flughäfen Genf und Zürich zu verankern und die Redlichkeitskultur (Just Culture) auszuweiten.

Informationen zum vom Bundesrat am 19. September 2025 genehmigen SIL

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Der SIL (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt) ist das übergeordnete Instrument, das die Richtlinien enthält, wie sich der Flughafen Zürich Kloten bezüglich Infrastruktur sowie den betrieblichen Abläufen und Flugrouten aufstellen kann. Darauf basierend kann der Flughafen das konkrete Betriebsreglement ausschaffen und muss dieses vom BAZL in Bern genehmigen lassen.