Änderungen im Luftfahrtgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Publiziert von VFSN-info am

Bern, 12.11.2025 - Der Bundesrat hat am 12. November 2025 die Botschaft zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Revision setzt mehrere parlamentarische Motionen um. Diese betreffen die strafrechlichen Zuständigkeiten des Bundes im Luftverkehr, die Altergrenze für Helikopterpilotinnen und -piloten sowie das Beschaffungswesen für Flughäfen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen, um die Betriebszeiten der Flughäfen Genf und Zürich zu verankern und die Redlichkeitskultur (Just Culture) auszuweiten.

Die Umsetzung mehrerer parlamentarischer Vorstösse erfordert Anpassungen im Luftfahrtgesetz (LFG). Die Motion Candinas sieht vor, die strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen und schweren Vorfällen der Bundesanwaltschaft zu übertragen. Dadurch wird das Fachwissen gebündelt und die Verfahren können effizienter geführt werden. Zwei identische Motionen der Verkehrs- und Fernmeldekommission des Nationalrats (KVF-N) und von Ständerat Ettlin verlangen die Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz. Dadurch soll es für gewerbsmässig tätige Helikopterpilotinnen und -piloten möglich sein, bis zum 65. Altersjahr zu fliegen. Zudem fordert eine Motion der KVF-N, den Sektorenmarkt der Flughäfen von der öffentlichen Ausschreibungspflicht auszunehmen. So wird der besonderen volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Infrastrukturen Rechnung getragen.

In den letzten Jahren haben sich die nationalen und internationalen Rahmenbedingungen in der Zivilaviatik verändert; zudem strebt der Bund eine Verbesserung in der Aufsicht und im Vollzug an. Die Gesetzesrevision umfasst deshalb 22 weitere Themen, bei denen Anpassungen notwendig sind. Dazu gehören:

  • Besitzstandsschutz für Landesflughäfen: Die Flughäfen Zürich und Genf sollen nicht nur als Gesamtanlagen, sondern auch in ihrem betrieblichen Umfang explizit gesetzlich geschützt bleiben. Damit wird weiterhin sichergestellt, dass zentrale Eckwerte wie die Betriebszeiten auch in umweltrechtlichen Verfahren grundsätzlich erhalten bleiben.
  • Redlichkeitskultur («Just Culture»): Über das Luftverkehrsabkommen Schweiz–EU hat die Schweiz die Verordnung zur Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt übernommen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nutzt diese Meldungen, um die Sicherheit stetig zu verbessern. Das Prinzip der «Just Culture» stellt sicher, dass Personen, die sicherheitsrelevante Ereignisse melden, keine Nachteile erleiden. Diese Grundsätze sollen im LFG verankert werden.
  • Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ): Beim BAZL wird bei Zugangsgesuchen häufig Einsicht in Audit- und Inspektionsberichte sowie in Meldungen von Pilotinnen und Piloten zu sicherheitsrelevanten Ereignissen verlangt. Künftig soll – wie bereits im Eisenbahngesetz enthalten – gesetzlich festgelegt sein, dass sensible Informationen in diesen Dokumenten geschützt sind und nicht dem Öffentlichkeitsgesetz unterliegen. Gleiches soll auch für Dokumente der Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gelten. Andernfalls besteht das Risiko, dass Meldungen unvollständig erfolgen, was die Sicherheit beeinträchtigen könnte.
  • Flugsicherung: Bisher durfte Skyguide nur beschränkt Flugsicherungsdienstleistungen an ausländische Anbieter übertragen. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der europaweit angestrebten Liberalisierung von Flugsicherungsdienstleistungen («Single European Sky») werden grenzüberschreitende Projekte wichtiger. Deshalb soll die Möglichkeit zur Übertragung solcher Dienstleistungen im LFG erweitert werden.
  • Personen-Zuverlässigkeitsüberprüfungen («Background Checks»): Diese sind ein wichtiges Instrument, um die Zivilluftfahrt vor Sicherheitsrisiken durch sogenannte Insider zu schützen. Mit der Anpassung des Luftfahrtgesetzes setzt die Schweiz neue EU-Vorgaben um und verbessert die Abläufe. Künftig werden mehr Personengruppen überprüft, neu auch im Bereich der Cybersicherheit. Zudem sind die Zuständigkeiten und Verfahren für Behörden und Industrie klarer geregelt und die Informationsgrundlagen festgelegt.
  • Kontrollen beim Bodenpersonal: Flugplatzleiterinnen und -leiter sollen neu bei Anzeichen von Angetrunkenheit Kontrollen des Bodenpersonals durch die Polizei anordnen können.
  • Konfiszierte Gegenstände: Messer, Scheren, Regenschirme – neu soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Fundsachen und konfiszierte Gegenstände an Flughäfen zu verwerten.
  • Biometrische Passagierdaten: Um Abläufe zu vereinfachen, sollen Flughäfen und Fluggesellschaften neu biometrische Passagierdaten (Gesichtserkennung) unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes verwenden dürfen.

Beilagen

Kommentar des VFSN

Im November 2024 haben wir in unserer Vernehmlassung zum Luftfahrtgesetzt gefordert, dass die Betriebszeiten des Flughafens nicht im Luftfahrtgesetzt verankert werden. Diese Anpassung ist nicht im Sinne der Bevölkerung und begünstigt einseitig den Flughafen Zürich. Trotzdem wurde diese Formulierung in der aktuellen Version beibehalten. Es ist nun die Aufgabe des Parlaments, diese Verschlechterung für die Bevölkerung zu korrigieren.