BR2017

Südstarts geradeaus: Einsprache und Info-Veranstaltungen

Publiziert von VFSN-info am

Jetzt Einsprache erheben! (Frist bis 16.2.2026)

Gegen das neue Betriebsreglement sowie gegen die beantragten Südstarts geradeaus müssen wir uns mit aller Kraft wehren. Die Einsprache ist bereits vorbereitet und wird unseren Mitgliedern bis Ende Januar 2026 per Post zugestellt.

Diese Einsprache darf auch von "Nicht-Mitgliedern" verwendet werden und ist in diesem Artikel verlinkt.

Südstarts geradeaus über die Städte Zürich und Uster, flächendeckend im Süden - Medienmitteilung VFSN

Publiziert von VFSN-info am

Südstarts geradeaus sind ein Worst Case-Szenario für die Bevölkerung im Süden des Flughafens (Fluglärmforum Süd)

Publiziert von VFSN-info am

Das Fluglärmforum Süd, Plattform der Städte und Gemeinden im Süden des Flughafens, nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass der Flughafen Zürich im neu aufgelegten Betriebsreglement 2014/2017 Südstarts geradeaus bei Bise beantragt. Das Fluglärmforum Süd prüft nun die umfangreichen Unterlagen und behält sich vor, den Rechtsweg zu beschreiten. Sollte dies der Fall sein, stellen die Städte und Gemeinden der interessierten Bevölkerung eine entsprechende Mustereinsprache zur Verfügung.

Südstarts geradeaus verringert Sicherheit

Zum Jahresende ein Erfolg für den Süden, eine Schlappe für den Flughafen und das BAZL in Sachen Betriebsreglement (BR)

Publiziert von VFSN-info am

Nach dem 260-seitigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.09.2021, womit das BR-2014 in weiten Teilen aufgehoben wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht nicht nur einzelne Genehmigungsgegenstände des BR-2014 zu einer neuen Entscheidung ans BAZL zurückgewiesen, sondern auch neue Abklärungen und Entscheide durch die Sachplanbehörde für das SIL-Objektblatt Flughafen Zürich verlangt. Das aktuell gültige SIL-Objektblatt kann demzufolge auch nicht als Grundlage für eine allfällige Genehmigung des BR-2017 dienen. Ohne diese Grundlage ist somit kein Entscheid über das BR-2017 möglich.

Flughafen Zürich beantragt Teilgenehmigung des BR 2014 (Fokus)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Flughafen Zürich hat beim BAZL am 31. Mai 2017 die Teilgenehmigung für das BR 2014 beantragt, soweit dieses – unter Verzicht auf die Inanspruchnahme des deutschen Luftraumes – alleine auf Schweizer Hoheitsgebiet umgesetzt werden kann.

Zum Hintergrund: Bereits im Oktober 2013 hatte der Flughafen Zürich beim Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Genehmigung für das sog. Ost-Entflechtungskonzept (BR 2014) beantragt, das insbesondere während der Schutzzeiten der 220. DVO geflogen werden soll.