Allgemeine News

Agno-Experte findet auch beim Zürcher Airport Sicherheitsmängel (SoZ)

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Auf Hügeln und hohen Bauten im Anflugsektor fehlen Hindernis-Warnlichter

In seinem Evaluationsbericht, welcher der vorliegt, kommt Ponseggi zum Schluss, dass der Sichtanflug wie auch der Anflug mit einem Instrumentenlandesystem (ILS) «technisch und operationell machbar, geeignet, praktikabel und sicher» sei unter der Voraussetzung, dass sieben in dem Bericht formulierte Empfehlungen umgesetzt werden. Dazu gehört an dritter Stelle die «Installation von Hindernisbefeuerungen bei Bodenerhebungen und hohen Bauten innerhalb des Anflugsektors».

Südanflüge: Unique droht Hausbesitzern SZ

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Sonntagszeitung: Bazl: Leuenberger griff zu spät ein

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Politiker und Fachleute schieben dem Bundesrat Mitschuld am Sicherheitsdebakel zu

Das Gerücht tauchte diese Woche auf und machte im engen Kreis oberster Verwaltungschargen die Runde: Angestellte des Bazl, die zu 20 Prozent als Piloten angestellt und den Rest anderweitig beschäftigt sind, sollen zu 100 Prozent in den Genuss der Pensionsvorzüge für Piloten gekommen sein: Ruhestand mit 58, Pensionsleistung wie ein «ganzer» Pilot.

NZZ: Waldshut fordert schärfere Verordnung

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Süddeutscher Landkreis will maximal 60 000 Überflüge

Der Landkreis Waldshut beklagt sich über den fortgesetzten «Lärmexport» des Zürcher Flughafens. Mit einer Beschwerde beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wollen die süddeutschen Behörden ihrer Forderung nach höchstens 60 000 Anflügen Nachachtung verschaffen.

(NZZ, 30.8.03)

BAZL: Flughafen Lugano: BAZL ordnet Änderungen bei Anflügen an

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Das Anflugverfahren auf den Flughafen Lugano muss angepasst werden. Eine Überprüfung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ergeben, dass heute Anflüge erfolgen, die nicht mehr den internationalen Normen entsprechen. Konsequenz: Mehrere Flugzeugtypen, die heute Lugano anfliegen, dürfen künftig nicht mehr auf dem Instrumentensystem landen.

NZZ: Südanflüge und Lärmgrenzwerte

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Offene Rechtsfragen um Entschädigungsansprüche

Die Genehmigung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt für Landungen aus Süden auf der Piste 34 des Flughafens Zürich liegt vor; die technischen Vorbereitungen sind im Gange, und als Termin für die Aufnahme der Südanflüge ist der 30. Oktober angekündigt. Noch lässt sich nur schwer ein Urteil über die Fluglärmbelastung bilden; ebenso gibt es noch viele offene Rechtsfragen bezüglich der Entschädigungsansprüche.

(NZZ, 21.8.03)

Die Stadt Zürich wehrt sich gegen Südanflüge (TA)

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Der Stadtrat reicht vier Eingaben gegen die drohenden Südanflüge bei den Bundesbehörden ein. Er hat dafür ungewöhnlich scharfe Formulierungen gewählt.

Von Daniela Kuhn

Seine mehrfach angekündigten rechtlichen Schritte gegen die geplanten Südanflüge hat der Zürcher Stadtrat in die Tat umgesetzt. Vier Eingaben bei den Bundesbehörden sollen Südanflüge auf den Flughafen Kloten über das dicht besiedelte Gebiet im Norden der Stadt abwenden. Damit sind alle im Moment möglichen rechtlichen Schritte ausgeschöpft.