Allgemeine News

Die Mär von den Landerechten (TA)

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Flughafenförderer und die Regierung behaupten, man müsse in Kloten alle Flugzeuge landen lassen. Doch das Gegenteil ist wahr.

Von Erwin Haas

Vielleicht löst sich die Plafonierungsfrage um den Flughafen Zürich vorläufig von selber: Die Zahl der Starts und Landungen in Kloten war im ersten Quartal 2004 weiterhin rückläufig (siehe Kasten). Die Entwicklung seit 2001 ist Wasser auf die Mühlen der Fluglärmgegner, die dem Flughafen ein Start- und Landekorsett verpassen wollen.

Noch viele offene Fragen zur Mediation (NZZ)

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Vorbereitungsteam informiert über Gespräche und Pläne

Von Adrian Krebs

Das Vorbereitungsteam für die Mediation im Zürcher Fluglärmkonflikt hat in den vergangenen Monaten 91 Gespräche mit Vertretern von 284 Institutionen geführt. Das Mediationsverfahren soll Ende August beginnen, zwei bis drei Jahre dauern und jährlich 1,5 bis 2,5 Millionen Franken kosten. (NZZ, 6.4.04)

Auszug:

Mit einiger Ungeduld wartete männiglich auf die Informationen der Prozess-Provider.

Deutschland bleibt hart: Mehr Südanflüge ab Mai (TA)

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Der Termindruck auf den Flughafen Zürich steigt. Deutschland verlangt ab 30. April Südanflüge bei 2500 Metern Sicht. Noch fehlen aber die nötigen Markierungslichter.

Von Erwin Haas

Deutschland gibt der Schweiz den neuen «Tarif» punkto Südanflüge durch: Ab 30. April gelten kleinere Wetterminima, bei denen die Flugsicherung Skyguide verpflichtet ist, die Flugzeuge am Morgen zwischen 6 und 7 Uhr über den Pfannenstiel zum Flughafen Zürich zu lotsen.

Leuenberger prüft Konfrontation mit Deutschland (NZZ)

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Ignorierung der Flugverordnung erwogen

Verkehrsminister Moritz Leuenberger hat abklären lassen, welche Folgen die Nichtbeachtung der deutschen Flugverordnung hätte. Die Ergebnisse der Prüfung sind wenig ermutigend.

Francesco Benini

Soll die Schweiz eine verschärfte deutsche Verordnung über Anflüge auf den Flughafen Zürich ignorieren? Was wären die Folgen, wenn sie es täte? Diese brisanten Fragen hat Bundesrat Moritz Leuenberger unlängst abklären lassen.

Gekröpfter Nordanflug ab 2009? (TA)

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Ob gekröpfte Nordanflüge auf den Zürcher Flughafen machbar sind, wird jetzt unverzüglich geprüft. Dadurch entstünde eine Variante zu den Südanflügen. (TA, 25.3.04)

Auszug:

Der Zürcher Stadtrat will Südanflüge sofort blockieren. Mit einer Beschwerde kämpft er gegen den Bau eines Markierungslichts auf dem Loorenkopfturm. (TA)

Stadt widersetzt sich BAZL-Verfügung (NZZ)

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Streit um Befeuerung des Aussichtsturms auf dem Loorenkopf

Der Stadtrat von Zürich wehrt sich gegen die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verlangte Befeuerung des Aussichtsturms auf dem Loorenkopf bei Zürich-Witikon. Die Verfügung des BAZL verletze wichtige rechtsstaatliche Grundsätze, teilte die Zürcher Stadtregierung am Mittwoch mit.

«Nennenswerte Erhöhung des Absturzrisikos» (NZZ)

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Details aus dem neuen Flughafen-Betriebsreglement   
 
ark. Seit gestern liegt das vor Monatsfrist präsentierte Gesuch für ein vorläufiges Betriebsreglement des Flughafens Zürich öffentlich auf. Das Reglement soll bis Ende des bevorstehenden Mediationsverfahrens Gültigkeit haben und fasst im Wesentlichen die Änderungen zusammen, welche durch die einseitige deutsche Verordnung notwendig wurden.

Holländer leiden unter deutscher Fluglärmschneise (TA)

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An der deutsch-niederländischen Grenze tobt ein ähnlicher Streit um Fluglärm wie in Zürich - nur dass sich dort ein deutscher Flughafen rücksichtslos zeigt.

Von Erwin Haas

Seit 1954 hatte die Royal Air Force auf dem Nato-Flughafen Weeze-Laarbruch Jagdflugzeuge stationiert, um Atomsprengköpfe auf die Russen zu werfen, falls der Kalte Krieg heiss werden sollte. Als die Berliner Mauer fiel, dachten die Generäle um, 1999 zogen die Briten ab. Drei Jahre herrschte Ruhe - bis der einstige Militärflughafen im Mai 2003 zum zivilen Airport Niederrhein umgebaut war.

Nächste Runde im Fluglärmstreit (TA)

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Das neue Betriebsreglement Flughafen-Zürich liegt ab nächster Woche auf. Bis am 6. Mai können Einsprachen gegen das umstrittene Reglement deponiert werden. (TA, 16.3.04)

Auszug:

Das Betriebsreglement integriert unter anderem die durch die deutsche Verordnung notwendig gewordenen Südanflüge und legt eine verlängerte Nachtruhe fest. Dafür gibt es aber am Tag und am Abend mehr Starts und Landungen.