Stadt widersetzt sich BAZL-Verfügung (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am

Streit um Befeuerung des Aussichtsturms auf dem Loorenkopf

Der Stadtrat von Zürich wehrt sich gegen die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verlangte Befeuerung des Aussichtsturms auf dem Loorenkopf bei Zürich-Witikon. Die Verfügung des BAZL verletze wichtige rechtsstaatliche Grundsätze, teilte die Zürcher Stadtregierung am Mittwoch mit. (NZZ-Online, 24.3.04)

Auszug:

Insgesamt wurden laut Stadtrat wichtige Grundsätze eines Rechtsstaates, so das Gesetzmässigkeitsprinzip, auf gravierende Weise verletzt. Unhaltbar sei, dass ein demokratisches, rechtsstaatlich vorgeschriebenes Verfahren zur Einführung eines neuen Sicherheitszonenplans per Verfügung sozusagen abgekürzt werde.