Die Mär von den Landerechten (TA)

Publiziert von VFSNinfo am

Flughafenförderer und die Regierung behaupten, man müsse in Kloten alle Flugzeuge landen lassen. Doch das Gegenteil ist wahr.

Von Erwin Haas

Vielleicht löst sich die Plafonierungsfrage um den Flughafen Zürich vorläufig von selber: Die Zahl der Starts und Landungen in Kloten war im ersten Quartal 2004 weiterhin rückläufig (siehe Kasten). Die Entwicklung seit 2001 ist Wasser auf die Mühlen der Fluglärmgegner, die dem Flughafen ein Start- und Landekorsett verpassen wollen. Am meisten Unterstützung erhält die Forderung, die vor eineinhalb Jahren auch der Kantonsrat erhob: nicht mehr als 320\'000 Bewegungen pro Jahr. Bürgerorganisationen gegen den Fluglärm fordern eine Plafonierung auf die Zahl, die der Flughafen dieses Jahr voraussichtlich erreichen wird: 250\'000.

Solche Begehren werden von Politikern und Flughafenbefürwortern regelmässig abgeblockt mit dem Argument, das seit Anfang März auch Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer schon zweimal wiederholt hat: Es sei nicht so einfach, dem Flughafen einen Deckel aufzuzwingen. Die Unique-Förderer weisen jeweils auf das Chicago-Abkommen der Organisation der internationalen Zivilluftfahrt (Icao) hin - dieses besagt, man müsse in Zürich landen lassen, wer hier landen wolle.

Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Die verfügbare Kapazität eines Flughafens wird durch zwei Faktoren bestimmt: Infrastruktur und Betriebsreglement. Anzahl, Länge und Anordnung der Pisten, deren Instrumentierung sowie die Zahl und Grösse der Docks ergeben zwangsläufig ein Maximum an Bewegungen, die ein Flughafen zu schlucken vermag. Anderseits bestimmt das Betriebsreglement, zu welcher Tageszeit welche Pisten wie benützt werden dürfen. Allein der Verzicht auf durchgehenden Betrieb, den Unique mit sieben Stunden Nachtruhe selber auf 17 Stunden verkürzen will, schränkt die Zahl der Bewegungen ein. Der Flughafen Zürich hat also bereits einen politisch durchgesetzten Deckel. Eine zweite Einschränkung ergibt sich aus der Bestimmung, dass verschiedene Typen der alten, lauten Flugzeuggeneration in Zürich nicht mehr landen dürfen.

Zürcher Regierung hat es in der Hand

Rita Fuhrer sagt, der Kanton Zürich könne die Bundesvorgaben nicht durchbrechen und habe wenig Spielraum. Tatsache ist: Die Zürcher Regierung hätte es mit ihrer Sperrminorität im Unique-Verwaltungsrat in der Hand, eine Plafonierung durchzusetzen. Gemäss Flughafengesetz kann sie Unique-Vorschläge solange ablehnen, bis Anflugverfahren und Nachtruhe nicht mehr als eine bestimmte Zahl von Bewegungen zulassen.

Unique fragt, wer die An- und Abflugzeitfenster (Slots) nach welchen Kriterien vergeben solle, wenn sie beschränkt wären. Tatsache ist: Wenn die Politik Kloten einen Deckel aufsetzt, liegt die unliebsame Aufgabe der gerechten Slotverteilung nicht bei Unique oder dem Bund. Die 110 Linien-, Charter-, Fracht- und Privat-Airlines, die Kloten bedienen, müssten sich an den Slotkonferenzen weiterhin selber über die Verteilung einig werden.

Unique behauptet immer wieder, der Bund habe dem Flughafen mit der 50-jährigen Betriebskonzession die Pflicht aufgebürdet, ein Flughafen mit internationaler Drehscheibenfunktion (Hub) und möglichst vielen Direktverbindungen in alle Welt zu sein. Tatsache ist: Der Bund hat dem Flughafen nur die Möglichkeit eingeräumt, dies zu sein, nicht die Pflicht.

Unique wehrt sich gegen eine Plafonierung, weil der Flughafen als gewinnorientiertes Unternehmen das Recht in Anspruch nimmt, wachsen zu dürfen oder wenigstens nicht schrumpfen zu müssen. Tatsache ist: Es ist nicht die Hauptaufgabe des Flughafens, möglichst viele Flugbewegungen abzufertigen, sondern die Landenachfrage nach Passagier- und Frachtflügen zu befriedigen. Wie viele es für die Volkswirtschaft braucht, ist umstritten. Wachstum liegt für den Flughafen auch mit weniger Starts und Landungen als im Spitzenjahr 2000 (320\'000 Bewegungen) drin. Zuerst mit besserer Auslastung der Flugzeuge (bisher stets zwischen 60 und 70 Prozent); wenn die Flieger voll sind, durch den Einsatz grösserer Maschinen.

120 Flughäfen mit Beschränkungen

Die verfügbaren Zeitfenster für An- und Abflüge (Slots) aller grossen Flughäfen handeln die interessierten Airlines an den Slotkonferenzen zweimal jährlich aus. An diesen «Verteilkämpfen», die immer rund vier Monate vor den Flugplanwechseln stattfinden, nehmen jeweils mehr als 1000 Vertreter von Fluggesellschaften teil. Gemäss der internationalen Airlinevereinigung Iata gibt es weltweit 120 Flughäfen, deren Kapazität limitiert ist. Wenn die Nachfrage das Angebot an Slots übersteigt, suchen die Airlines einvernehmliche Lösungen. Die friedliche Koordination unter den Airlines funktioniert laut Iata so gut, dass sich keine Änderung aufdrängt.

TA, 06.04.04