Klage gegen Südanflüge abgewiesen (NZZ)
Bundesgericht erteilt Beschwerdeführern eine weitgehende Abfuhr
Auf dem Flughafen Zürich-Kloten dürfen die Flugzeuge weiterhin von Süden landen. Das Bundesgericht hat diverse Beschwerden weitgehend als unbegründet abgewiesen.