Januar 2005

Unique verbietet Mahnwache per 19. Januar 2005 (VFSN)

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Per Einschreiben hat Unique dem VFSN am 17.01.2005 mitgeteilt: „wir entziehen Ihnen hiermit per 19. Januar 2005 formell die Bewilligung zur Durchführung der Mahnwache im Check In 1.“.

Auf Nachfrage von Thomas Morf erklärte Josef Felder, dass „für ein Gespräch keine Notwendigkeit bestehe“.

Seit dem 21. September 2003 versammeln sich jeden Sonntag rund 100 Schneiser eine Stunde lang zu einer ruhigen und friedlichen Mahnwache am Check In 1 am Flughafen. Wir machen damit auf die widerrechtlichen Südanflüge aufmerksam.

Regierung setzt auf Ost-Anflüge (TA)

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Die Zürcher Regierung will zum Abschluss des umstrittenen Flughafen-Raumplanungskonzepts «Relief» zwei Pistenverlängerungen prüfen. Damit soll eine Kombination von Nord- und Ostanflügen ermöglicht werden.

Eine Verlängerung der Pisten 10/28 und 14/32 des Flughafens Zürich-Kloten um 450 beziehungsweise 400 Meter werde vertieft geprüft, heisst es in einem Communiqué.

Stellungnahme zum gekröpften Nordanflug (VFSN)

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Mit Genugtuung nimmt der Verein Flugschneise Süd – NEIN  zur Kenntnis, dass Unique mit dem gekröpften Nordanflug die dicht besiedelten Gebiete im Süden entlastet will. Wir anerkennen auch die Bemühungen der Zürcher Regierung, welche diesem alternativen Anflug zum Durchbruch verholfen hat.

Die Einführung einer ersten Phase unter Sichtbedingungen sollte allerdings sehr viel schneller möglich sein, wenn Behörden und Skyguide an einem Strick ziehen.

Deutschland duldet Luftraumüberwachung durch Schweizer Flugsicherung (Deutscher Bundestag)

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Berlin: (hib/ELR) Die schweizerische Flugsicherung Skyguide darf weiterhin ohne Rechtsgrundlage deutsche Hoheitsrechte in Anspruch nehmen, die noch auf Absprachen aus den fünfziger Jahren beruhen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4619) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/4528) hin.

Gekröpfter Nordanflug: Gesuch im BAZL eingetroffen (BAZL)

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Der Flughafen Zürich hat am 31. Dezember 2004 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das Gesuch für einen gekröpften Nordanflug eingereicht. Das BAZL kann mit der Prüfung des Gesuchs aber erst beginnen, wenn der Flughafen weitere Unterlagen nachgereicht hat.

Die Einführung eines neuen Anfluges auf einen Schweizer Flughafen bedingt eine Änderung des entsprechenden Betriebsreglements. Mit dem am 31. Dezember 2004 eingereichten Gesuch beantragt der Flughafen Zürich dem BAZL die Genehmigung eines gekröpften Nordanflugs mit einem Endanflug nach Sicht.

Gesuch für „gekröpften Nordanflug“ (Unique)

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Zürich-Flughafen, 11. Januar 2005: Unique (Flughafen Zürich AG) reichte am 31. Dezember 2004 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, das Gesuch für einen „gekröpften Nordanflug“ mit einem Sicht-Endanflug ein. Der Anflug soll vorerst eine Entlastung, zu einem späteren Zeitpunkt Ersatz für die Südanflüge und die zusätzlichen Ostanflüge sein.

Bangen um die Mahnwache (20 Min)

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Nach einem Jahr hat man sich am Check-in 1 des Terminals A an die sonntägliche Invasion der gelb gekleideten Fluglärmaktivisten gewöhnt.

Doch jetzt bangen die Schneiser laut Medienberichten um ihre Mahnwache. Auch auf der Internetseite des Vereins Flugschneise Süd – Nein (VFSN) ist zu lesen: «Unique möchte die Mahnwache abschaffen». Ein explosives Thema – das weiss auch die Flughafenbetreiberin und wiegelt ab: «Wir können und wollen die Mahnwache nicht abschaffen», sagt Unique-Sprecher Andreas Siegenthaler.

BAZL startet mit neuen Strukturen in die Zukunft (BAZL)

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Nach einer Reorganisationszeit von gut einem Jahr nimmt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) heute seine Arbeit in einer angepassten Struktur auf. Das «neue» BAZL besteht aus einer Abteilung für Luftfahrtentwicklung und je einer Sicherheitsabteilung für Flugtechnik, Flugbetrieb und Infrastruktur. Die neue Struktur widerspiegelt die Betonung des Prinzips «Safety first» innerhalb des Amtes. Das BAZL ist überzeugt, mit dieser Organisationsform seine Funktion als Aufsichts- und luftfahrtpolitische Fachbehörde wirkungsvoll erfüllen zu können.