Gekröpfter Nordanflug: Gesuch im BAZL eingetroffen (BAZL)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Flughafen Zürich hat am 31. Dezember 2004 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das Gesuch für einen gekröpften Nordanflug eingereicht. Das BAZL kann mit der Prüfung des Gesuchs aber erst beginnen, wenn der Flughafen weitere Unterlagen nachgereicht hat.

Die Einführung eines neuen Anfluges auf einen Schweizer Flughafen bedingt eine Änderung des entsprechenden Betriebsreglements. Mit dem am 31. Dezember 2004 eingereichten Gesuch beantragt der Flughafen Zürich dem BAZL die Genehmigung eines gekröpften Nordanflugs mit einem Endanflug nach Sicht. Noch ausstehend sind jedoch die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung in Bezug auf die Integration eines solchen Anflugs in die bestehenden Flugsicherungsverfahren. Erst wenn der Flughafen diese nachgereicht hat, kann das BAZL die materielle Prüfung des Gesuchs einleiten. Durchgeführt wird die Sicherheitsüberprüfung durch die Flugsicherung Skyguide. Ob daneben im eingereichten Dossier noch Elemente fehlen, wird die vom Amt inzwischen eingeleitete Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit zeigen.

Nach Erhalt der noch ausstehenden Dokumente wird das BAZL umgehend die Prüfung des Gesuchs aufnehmen und unter anderem auch die öffentliche Auflage in die Wege leiten. Da das eingereichte Anflugverfahren weniger Veränderungen des Betriebs des Flughafens Zürich bedingt als die bisher diskutierten Varianten, rechnet das BAZL damit, dass die Prüfung des Gesuchs innerhalb rund eines Jahres abgeschlossen werden kann.

Gleichzeitig sind verschiedene Verfahrensfragen abzuklären. Hier geht es insbesondere um das Verhältnis des Gesuchs für einen gekröpften Nordanflug zum laufenden Koordinationsprozess Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich. Ferner müssen auch allfällige Implikationen auf den deutschen Luftraum geklärt werden. Ob sodann allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen wird, kann das BAZL nicht abschliessend entscheiden, da auch diese Frage durch die Rechtsmittelinstanzen zu beurteilen sein wird. Aufgrund dieser komplexen Verfahrensfragen ist es heute nicht möglich, verbindliche Angaben zu machen, wie lange es ab dem Entscheid über das Gesuch bis zur Einführung eines gekröpften Nordanflugs dauern wird. Das BAZL wird zu gegebener Zeit über die weiteren Schritte und den Zeitplan informieren.

Bern, 11. Januar 2005

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Kommunikation

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