Gesuch für „gekröpften Nordanflug“ (Unique)

Publiziert von VFSNinfo am

Zürich-Flughafen, 11. Januar 2005: Unique (Flughafen Zürich AG) reichte am 31. Dezember 2004 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, das Gesuch für einen „gekröpften Nordanflug“ mit einem Sicht-Endanflug ein. Der Anflug soll vorerst eine Entlastung, zu einem späteren Zeitpunkt Ersatz für die Südanflüge und die zusätzlichen Ostanflüge sein.

Die Durchführungsverordnung (DVO) zur Deutschen Luftverkehrsordnung verunmöglicht wochentags von 21 Uhr bis 7 Uhr, an Wochenenden und baden-württembergischen Feiertagen von 20 Uhr bis 9 Uhr Flüge über süddeutsches Gebiet, was zu zusätzlichen Ost- und ab Oktober 2003 zu Südanflügen führte.

Am 24. März 2004 legten das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, UVEK, der Kanton Zürich, Skyguide und Unique (Flughafen Zürich AG) einen Zeitplan für die Arbeiten am „gekröpften Nordanflug“ fest. Gemäss diesem Zeitplan dauert die Umsetzung eines „gekröpften Nordanflugs“ nach Instrumentenanflugregeln sieben bis acht Jahre. Der Anflug soll vorerst eine Entlastung, beziehungsweise später Ersatz für die zusätzlichen Ost- und die Südanflüge sein. Unique (Flughafen Zürich AG) hat parallel zu diesem Verfahren als Übergangslösung eine vorgezogene Variante mit einem Sicht-Endanflug ausgearbeitet. Dieser hat Einschränkungen zur Folge, bis längerfristig eine vollwertige Lösung mit Instrumentanflug verfügbar ist.

Der eingereichte Anflug wird aus dem neuen Warteraum im Gebiet Frick via Würenlingen und Siglistorf bis nach Stadel nach Instrumenten geführt erfolgen. Die letzten rund 8 km bis zur Landung auf der Piste 14 werden nach Sicht geflogen. Als Grenzabstand für das Anflugverfahren wurde eine nautische Meile (1,85 km) definiert.

Das vorgesehene Anflugverfahren erfolgt aufgrund der heutigen technischen Voraussetzungen aus Westen. Gemäss Empfehlungen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO über die Ausgestaltung von Anflugverfahren ist ein maximaler Kurvenwinkel von 30° auf den Endanflug einzuhalten. Bei Anflugverfahren auf die Piste 14 ergibt sich von Westen her ein Kurvenwinkel von 45° und von Osten her ein Kurvenwinkel von 115°. Aus diesem Grund ist der „gekröpfte Nordanflug“ von Westen auf die Piste 14 vorgesehen. Die Auswirkungen des grösseren Kurvenwinkels (45° statt 30°) werden im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung untersucht. Diese vom BAZL verlangte Sicherheitsüberprüfung ist in Erarbeitung und wird gemäss gemeinsam koordiniertem Zeitplan bis Ende Februar 2005 nachgereicht.

Unique (Flughafen Zürich AG) nimmt für die Einführung des eingereichten Anflugverfahrens gewisse Einschränkungen in Kauf. So kann der eingereichte vorgezogene „gekröpfte Nordanflug“ nur bei gewissen Wetterbedingungen geflogen werden. Die Sicht muss grösser sein als 8 km und die Wolkenuntergrenze muss höher liegen als 1400 Fuss über Flugplatzhöhe. Das wird dazu führen, dass der Anflug nur an ungefähr 40 % der Tage möglich sein wird. Die Anflugkapazität liegt bei ca. 18 Anflügen pro Stunde, was in etwa dem heutigen Südanflug entspricht. Als Vergleich sei hier erwähnt, dass beim Anflug mit dem Instrumentenlandesystem, ILS, auf Piste 14 über süddeutsches Gebiet ausserhalb der DVO-Zeiten 36 Anflüge pro Stunde möglich sind.

Unique (Flughafen Zürich AG) ist an einer raschen Einführung des „gekröpften Nordanfluges“ mit einem Sicht-Endanflug interessiert. Die Reorganisation der An- und Abflugrouten steht noch aus. Das hat zur Folge, dass der „gekröpfte Nordanflug“ nur dann angewendet werden kann, wenn wenige Abflüge vorgesehen sind, die nachgeholt werden können. Die Anzahl Starts ist momentan morgens zwischen 6 und 7 Uhr gering. Der eingereichte vorgezogene „gekröpfte Nordanflug“ ist also täglich nur während der ersten Morgenstunde zwischen 6 bis 7 Uhr möglich. Abends werden weiterhin ab 21 Uhr (werktags) bzw. ab 20 Uhr (Wochenende und baden-württembergische Feiertage) Ostanflüge und an Wochenenden und baden-württembergischen Feiertagen zwischen 7 und 9 Uhr Südanflüge nötig sein. Um den „gekröpften Nordanflug“ so bald wie möglich einführen zu können, beantragte Unique (Flughafen Zürich AG) beim Bund den Entzug der aufschiebenden Wirkung allfälliger Beschwerden.

Sobald die Bewilligung des BAZL für die vorgezogene Variante des „gekröpften Nordanfluges“ mit einem Sicht-Endanflug vorliegt, dauert die eigentliche Realisierung gemäss Angaben von Skyguide ein Jahr.

Präsentation Medienkonferenz vom 11.1.05 (1,9MB)