VFSN klagt gegen BAZL (VFSN)
Am 20. November beantragte der Flughafen eine Sonderbewilligung, um bei den prognostizierten schlechten Wetterbedingungen (Schneefall), vom 21.-25. November auch ausserhalb der Deutschen Sperrzeiten von Süden her auf der Piste 34 zu landen. Das Gesuch wurde vom BAZL mit Bedingungen genehmigt.

Seit Beginn der Wirren um den Flughafen Zürich wird von den Verantwortlichen aus Politik und Luftfahrt die DVO und Deutschland als eigentlicher Grund für die Südanflüge und das ganze Schlamassel genannt.