Wer sind die Richter, die Südanflüge für zulässig beurteilen? - Ergänzt 28.12.09 (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Ergänzte Version nach Erhalt des eingeschriebenen Briefes des Bundesverwaltungsgerichts an den VFSN (Ergänzungen unten angefügt)

Kathrin Dietrich
Instruktionsrichterin

Fürsprecherin, Mediatorin, Bern
Jahrgang: 1967
Partei: CVP
Kanton: BE
Seit 1999 bei der REKO/UVEK als juristische Sekretärin
Ab 2002 Richterin bei der REKO/UVEK

Lorenz Kneubühler
Präsident

Dr. iur., Fürsprecher, Bern
Jahrgang: 1965
Partei: SP
Kanton: BE
Seit 2004 bei der REKO/INUM als Vizepräsident
Marianne Ryter Sauvant
Richterin

Dr. iur., Fürsprecherin, Bern
Jahrgang: 1968
Partei: SP
Kanton: BE
Seit 2003 Richterin bei der REKO/UVEK
Beat Forster
Richter

lic.iur., Liebefeld/Köniz
Jahrgang: 1964
Partei: CVP
Kanton: BE
Seit 2001 Richter bei der REKO/UVEK

André  Moser
Richter

Jahrgang: 1950
Partei: FDP
Kanton: VD
Seit 2007 Richter beim Bundesverwaltungsgericht

Informationen zum Gericht:

Wir haben im September 2003 unsere Beschwerde gegen die Südanflüge bei der REKO/UVEK eingereicht.

Die REKO/UVEK bezeichnete sich als „unabhängige" Rekurskommission. Diese Unabhängigkeit wurde sichergestellt durch:

  • Das UVEK empfiehlt, wer in die REKO/UVEK gewählt wird
  • Die Richter werden vom Bundesrat gewählt
  • Das Budget der REKO/UVEK ist beim UVEK integriert

Auf Antrag von Bundesrat Moritz Leuenberger (Vorsteher des UVEK) wurde die REKO/UVEK per 1.7.2004 in REKO/INUM umbenannt. Mit der neuen Bezeichnung sollte die Unabhängigkeit der Rekurs- und Schiedskommission unterstrichen werden. Die Richter blieben die gleichen.

Per 1. Januar 2007 wurde die REKO/INUM aufgelöst. Unsere Beschwerde wurde vom neu geschaffenen Bundesverwaltungsgericht übernommen. Auszug aus der Medienmitteilung:

 „Mit der Justizreform, welcher Volk und Stände im Jahre 2000 zugestimmt haben, wurden die Grundlagen für die Einführung eines unabhängigen Verwaltungsgerichtes auf Bundesebene geschaffen."

Die Richter blieben die gleichen. Einzige Ausnahme ist der Richter André Moser, der nicht für die REKO/UVEK tätig war.

Informationen zum Urteil vom 10. Dezember 2009:

Wir haben am 18. Dezember 2009 von den Medien erfahren, dass die Richter am 10. Dezember 2009 das Urteil gefällt haben. Auch heute, dem 21. Dezember 2009, liegt uns als Beschwerdeführer das Urteil noch nicht vor.

Inhaltlich können wir somit keine Stellungnahme zum Urteil abgeben. Aus der Medienmitteilung können wir jedoch entnehmen, dass die Richter Südanflüge als „notwendig und damit zulässig“ beurteilen. Zulässig bedeutet aber nicht rechtmässig!  Nach Ansicht des BVGer stehen alternative Anflugverfahren zur Zeit nicht zur Verfügung.

Alle früher für die REKO/UVEK tätigen Richter, das sind die Richterin Ryter Sauvant Marianne (Vorsitz), Richterin Kathrin Dietrich, Richter Beat Forster und Richter Lorenz Kneubühler, haben dafür gesorgt, dass keine alternativen Anflugverfahren zur Verfügung stehen. Sie haben am 13. August 2009 unsere Beschwerde betreffend gekröpften Nordanflug abgelehnt, da es ja die „Alternative Südanflug“ gibt.

Verein Flugschneise Süd - NEIN, 21. Dezember 2009

 


Ergänzung vom 28. Dezember 2009

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Christoph Bandli (Bild), hat uns am 23.12.2009 einen Brief zu diesem Artikel geschrieben. Auszug:

Wir haben vom Artikel Kenntnis genommen und haben dazu folgendes anzumerken:

1) Am 17. Dezember 2009 wurde den Parteien das Dispositiv des Urteils in Sachen Flughafen Zürich und am 18. Dezember 2009 das gesamte Urteil verschickt. Auf Anfrage haben die Parteien bereits am 18. Dezember 2009 ab 12 Uhr die Möglichkeit gehabt, eine Zusatzversion des Urteils als PDF-Datei zugestellt zu erhalten. Davon haben diverse Parteien Gebrauch gemacht. Wir hoffen, dass Sie den Volltext des Urteils in der Zwischenzeit erhalten haben. Andernfalls können Sie das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht (info@bvger.admin.ch) als PDF-Datei verlangen.

2) Die Unabhängigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ist institutionell gewährleistet. Daran ändert nichts, dass die grosse Mehrheit der von der Bundesversammlung gewählten Richterinnen und Richter für die Vorgängerorganisationen tätig waren. Insbesondere ist dies kein Grund, um in Ausstand zu treten und an den Urteilen nicht mitwirken zu dürfen.

3) Gerichtsurteile sind immer Urteile des entsprechenden Gerichts. Die einzelnen Richterinnen und Richter urteilen in dessen Namen. Eine Personifizierung der Urteile zielt unseres Erachtens an der Sache vorbei und ist einer inhaltlichen und sachbezogenen Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abträglich. Daher ist auch eine Publikation der Bilder der am Urteil beteiligten Richterinnen und Richter auf Ihrer Website nicht angebracht und darauf sollte verzichtet werden.

Zum Abschluss wünscht uns Herr Bandli frohe Festtage und ein gutes Neues Jahr.

Den vollständigen Brief finden Sie hier (PDF, 1.1 MB)

Mit Erstaunen haben wir festgestellt, dass die Richter des Bundesverwaltungsgerichts die VFSN-Webseite konsultieren. Daher können wir auf eine briefliche Rückantwort verzichten und antworten direkt hier.

Zum Punkt 1: Seit dem 22.12.09 liegt uns als Beschwerdeführer das vollständige Urteil vor. Die Presse hat die vollständigen Unterlagen bereits am 18.12.09 morgens in elektronischer Form erhalten.

Zu Punkt 2: Wir nehmen diese Anmerkungen zur Kenntnis.

Zu Punkt 3: Wir nehmen diese Anmerkung zur Kenntnis und halten fest, dass alle publizierten Informationen und Bilder aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen und von jedem Interessierten selbst gefunden werden können.

Auch wir wünschen Herr Bandli ein gutes Neues Jahr.

Verein Flugschneise Süd - NEIN, 28. Dezember 2009


siehe auch:
Bundesverwaltungsgericht: Südanflüge sind zulässig (VFSN)
Ost- und Südanflüge auf den Flughafen Zürich sind zulässig (NZZ)
Ost- und Südanflüge sind zulässig (Leserbriefe NZZ/TA)