VFSN News
Monatsrückblick Februar 2013 (VFSN)
Das Dream Team BAZL und Flughafen Zürich AG arbeiten auch weiterhin phantastisch zusammen. Selbst was das Bundesgericht ausdrücklich verbietet, z.B. nächtliche Messflüge, wird durch die Hintertür sofort wieder eingeführt! Der Lufthansakonzern möchte für seine Tochter Südstarts straight? Kein Problem, dass BAZL befürwortet sie ausgerechnet aus Sicherheitsgründen.
Flughafen Zürich AG und das BAZL tricksen Bundesgericht aus! (VFSN)
Im Urteil vom 22. Dezember 2010 entschied das Bundesgericht, dass Messflüge auf dem Flughafen Zürich ausserhalb der Betriebszeiten (während der Nacht) nicht zulässig sind.
Wie schon das Bundesverwaltungsgericht gewichtete auch das Bundesgericht den Schutz der Nachtruhe höher ein, als die wirtschaftlichen Begehrlichkeiten der Flughafen Zürich AG.
Monatsrückblick Januar 2013 (VFSN)
Eine Auftragsstudie hat ergeben, dass der Flughafen Zürich überall Top ist, aber dass die Lärmgebühren zu hohen Flugpreisen führen. Wenn wundert es, schon zwei Monate später ist das Ärgernis aus der Welt geschafft! Die Lärmgebühren werden angepasst, ein paar wenige Flugzeugtypen müssen in Zukunft etwas mehr bezahlen, der Lärmfünfliber wird abgeschafft, die Fluggesellschaften sparen so über 50 Millionen Franken im Jahr. Mit dem gesparten Geld möchte die deutsche Swiss den „Flüster“-Jumbo kaufen.
Flughafen und BAZL tricksen Bundesgericht aus! (VFSN)
Im Urteil vom 22. Dezember 2010 verlangt das Bundesgericht, dass die Flughafen Zürich AG zu verpflichten ist, die Lenkungswirkung der Lärmgebühren zu verbessern und insbesondereLärmzuschläge auch für die sensiblen Tagesrandstunden einzuführen.
Südstart straight schockt - VFSN boomt (VFSN)
So leicht läst sich die Bevölkerung nicht täuschen. Ursprünglich zur Kapazitätssicherung bei Bise und Nebel gefordert, sollen Südstarts straight gemäss der neuesten Animation der Flughafen Zürich AG, die Kapazität für die Lufthansatochter Swiss in den massgeblichen Spitzenzeiten erhöhen.
Monatsrückblick Dezember 2012 (VFSN)
Die drohenden Südstarts geradeaus (Straight 16) mobilisieren den Süden.
Alles Gute im neuen Jahr (VFSN)

Liebe Schneiserinnen
Liebe Schneiser
Unbeteiligte sind vor Gefahren und Beeinträchtigungen zu schützen. Dieses anerkannte Prinzip wird mit diskussionsloser Selbstverständlichkeit beim Strassen- und Bahnverkehr angewendet.
Mit baulichen Massnahmen (Trottoir, Umfahrungen, Lärmschutzwände) und Regulierungen, z.B. Tempo 30 werden Unbeteiligte vor den Gefahren und vom Lärm des Strassenverkehrs aktiv geschützt.
Bundesrätin D. Leuthard - Marionette der Aviatiklobby (VFSN)
Es gibt keine Flugroute die mehr Menschen einem Absturzrisiko und mehr Menschen dem maximal möglichen Fluglärm aussetzt. Dass dies gegen die Bundesverfassung und alle gültigen Lärm- und Umweltschutz-Gesetze verstösst, stört die Juristin Leuthard offensichtlich nicht.
