VFSN News
Frontalangriff gegen Bürgerorganisationen (VFSN)
Im Gegensatz zur Autorin bevorzugt der VFSN Fakten und nicht mehr oder weniger fantasievolle Ahnungen woher Informationen stammen. Und Fakt ist, mit dem Artikel in der Sonntagszeitung hat der VFSN nichts zu tun. Fakt ist aber auch, dass der Tages Anzeiger mit seinem Artikel vom 7.12.12 die Diskussion um die Sicherheit entfacht hat.
Monatsrückblick März 2013 (VFSN)
Der Monat begann wie der alte aufgehört hatte: Das BAZL liest dem Flughafen die Wünsche von den Lippen ab und erfüllt sie umgehend.
Die wichtigsten News:- Der Titel ist falsch.
Wer regt sich hier fürchterlich auf? (VFSN)
Hier die Auszüge (Personen und Orte wurden durch ... ersetzt)
Die Entscheidung des ..., mit der die Rechtswidrigkeit der ... Flughafen Zürich festgestellt wurde, ist ein weiterer Mosaikstein, grenzüberschreitende ... einzuschränken.
„Damit wird eine über viele Jahre praktizierte ...
Südstarts über Küsnacht! (Info-Abend VFSN)
10. April, 2013, 19:30 Uhr, Mit Thomas Morf, Präsident «Flugschneise Süd Nein»
Das Bürgerforum Küsnacht (BFK) lädt deshalb alle am Thema Interessierten zur Info-Veranstaltung am 10. April ein.
BAZL und Flughafen Zürich AG als Hellseher (VFSN)
Im Urteil vom 22. Dezember 2010 entschied das Bundesgericht, dass Messflüge auf dem Flughafen Zürich ausserhalb der Betriebszeiten (während der Nacht) nicht zulässig sind..
Wie schon das Bundesverwaltungsgericht gewichtete auch das Bundesgericht den Schutz der Nachtruhe höher ein, als die wirtschaftlichen Begehrlichkeiten der Flughafen Zürich AG.
Monatsrückblick Februar 2013 (VFSN)
Das Dream Team BAZL und Flughafen Zürich AG arbeiten auch weiterhin phantastisch zusammen. Selbst was das Bundesgericht ausdrücklich verbietet, z.B. nächtliche Messflüge, wird durch die Hintertür sofort wieder eingeführt! Der Lufthansakonzern möchte für seine Tochter Südstarts straight? Kein Problem, dass BAZL befürwortet sie ausgerechnet aus Sicherheitsgründen.
Flughafen Zürich AG und das BAZL tricksen Bundesgericht aus! (VFSN)
Im Urteil vom 22. Dezember 2010 entschied das Bundesgericht, dass Messflüge auf dem Flughafen Zürich ausserhalb der Betriebszeiten (während der Nacht) nicht zulässig sind.
Wie schon das Bundesverwaltungsgericht gewichtete auch das Bundesgericht den Schutz der Nachtruhe höher ein, als die wirtschaftlichen Begehrlichkeiten der Flughafen Zürich AG.