Behörden

BAZL startet mit neuen Strukturen in die Zukunft (BAZL)

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Nach einer Reorganisationszeit von gut einem Jahr nimmt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) heute seine Arbeit in einer angepassten Struktur auf. Das «neue» BAZL besteht aus einer Abteilung für Luftfahrtentwicklung und je einer Sicherheitsabteilung für Flugtechnik, Flugbetrieb und Infrastruktur. Die neue Struktur widerspiegelt die Betonung des Prinzips «Safety first» innerhalb des Amtes. Das BAZL ist überzeugt, mit dieser Organisationsform seine Funktion als Aufsichts- und luftfahrtpolitische Fachbehörde wirkungsvoll erfüllen zu können.

Dem ehemaligen BAZL-Direktor wurde zu recht gekündigt (UVEK)

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Das UVEK hat dem ehemaligen Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, André Auer, wegen dessen objektiv „mangelnden Eignung“ für das Amt zu Recht gekündigt. Dies hat die eidgenössische Personalrekurskommission kürzlich entschieden. Weil jedoch Auer kein Verschulden trifft, hat er Anrecht auf eine Entschädigung in der Höhe eines Jahreslohnes. Das UVEK prüft, ob es den Entscheid der PRK an das Bundesgericht weiter ziehen soll. 
 

Mit Urteil vom 22. Dezember 2004 hat die PRK Folgendes erkannt:

  • Herr Auer hat den Kündigungsgrund der „mangelnden Eignung“ objektiv erfüllt.

Luftraum rund um Flughafen Zürich anpassen (BAZL)

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Gemeinsam mit dem vorläufigen Betriebsreglement soll im nächsten Frühling rund um den Flughafen Zürich ein neuer Luftraum in Kraft treten. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zusätzlichen Anpassungsbedarf festgestellt. Um Abflüge gewisser Flugzeugtypen in durch die Flugsicherung kontrollierten Sektoren durchführen zu können, muss der Luftraum partiell um 1000 Fuss gesenkt werden. Dies hat Einschränkungen für die Kleinaviatik zur Folge, lärmmässig sind keine Auswirkungen zu erwarten.

Luftraum rund um Flughafen Zürich anpassen (BAZL)

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Gemeinsam mit dem vorläufigen Betriebsreglement soll im nächsten Frühling rund um den Flughafen Zürich ein neuer Luftraum in Kraft treten. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zusätzlichen Anpassungsbedarf festgestellt. Um Abflüge gewisser Flugzeugtypen in durch die Flugsicherung kontrollierten Sektoren durchführen zu können, muss der Luftraum partiell um 1000 Fuss gesenkt werden. Dies hat Einschränkungen für die Kleinaviatik zur Folge, lärmmässig sind keine Auswirkungen zu erwarten.

«Safety First» und optimale Anbindung an internationale Zentren (UVEK)

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MEDIENMITTEILUNG

Die schweizerische Luftfahrt soll einen hoch stehenden Sicherheitsstandard haben und die Schweiz optimal an die internationalen Zentren anbinden. Das Drehkreuz Zürich ist ein effizientes Mittel, um diese Anbindung zu ermöglichen. Das konkrete Luftverkehrsangebot muss jedoch vom Markt bereitgestellt werden. Dies sind Kernpunkte im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz, den der Bundesrat genehmigt hat. Damit besteht eine umfassende Grundlage für die Diskussionen über die künftige Ausrichtung der Schweizer Zivilluftfahrt.

BAZL genehmigt neue Wochenendregelung teilweise - 15.10.2002

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die neue Wochenendregelung für den Flughafen Zürich teilweise genehmigt. Vorläufig ausgesetzt wird die Genehmigung der Südanflüge. Mit der provisorischen Änderung des Betriebsreglements werden ab dem 27. Oktober die im Staatsvertrag mit Deutschland verankerten Flugbeschränkungen an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen über süddeutschem Gebiet umgesetzt. Gemäss Berechnungen des BAZL ist der Betrieb des Flughafens Zürich an Wochenenden auch künftig ohne gravierende Einschränkungen gewährleistet.

Südanflüge mit Instrumentenlandesystem (ILS) ab 30.10.04

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Wie im Protokoll des deutschen und des schweizerischen Verkehrsministers am 26. Juni 2003 festgehalten, wird am Donnerstag, 28. Oktober 2004, das komplette Instrumentenlandesystem, ILS, für die Piste 34 in Betrieb genommen.

Das wird in den Herbst- und Wintermonaten am Abend vermehrt zu Südanflügen führen.

Ein Instrumentenlandesystem besteht aus zwei Hauptkomponenten, einem Gleitwegsender (Glide path, GP) und einem Landekurssender (Localizer, LOC). Der Landekurssender ist seit 30.

Flughafen Zürich: BAZL ordnet Änderung von Flugverfahren an

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An einer Inspektion eines Verfahrens bei der Flugsicherung Skyguide in Zürich hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Entflechtung von Abflügen und Durchstartmanövern auf den beiden Nordpisten des Flughafens überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die geltende Separation verbessert werden muss, um Annäherungen von Flugzeugen in jedem Fall zu vermeiden. Das BAZL ordnete aus Sicherheitsüberlegungen eine Änderung von Verfahren an.

Skyguide und DFS schaffen eine Stelle für Betriebskoordination und Sicherheitsmanagement in Zürich

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Skyguide und die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) sind übereingekommen, eine Stelle für Betriebskoordination und Sicherheitsmanagement für den süddeutschen Luftraum zu schaffen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde in Zürich unterzeichnet und tritt per sofort in Kraft.

Flughafenpolitik des Kantons Zürich - Keine Lärmverteilung (RR)

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Regierungsrätin Rita Fuhrer, Volkswirtschaftsdirektorin, hat an der heutigen Medienkonferenz die Grundsätze der Flughafenpolitik des Regierungsrates vorgestellt. Der Regierungsrat legt Wert darauf, die Interessen der Bevölkerung an einer Lärmverminderung besonders zu berücksichtigen und die volks- und verkehrswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für den Standort Zürich aufzuzeigen.

Der Regierungsrat hat die Flughafenpolitik des Kantons Zürich verabschiedet.