Luftraum rund um Flughafen Zürich anpassen (BAZL)

Publiziert von VFSNinfo am
Gemeinsam mit dem vorläufigen Betriebsreglement soll im nächsten Frühling rund um den Flughafen Zürich ein neuer Luftraum in Kraft treten. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zusätzlichen Anpassungsbedarf festgestellt. Um Abflüge gewisser Flugzeugtypen in durch die Flugsicherung kontrollierten Sektoren durchführen zu können, muss der Luftraum partiell um 1000 Fuss gesenkt werden. Dies hat Einschränkungen für die Kleinaviatik zur Folge, lärmmässig sind keine Auswirkungen zu erwarten.

Für das vorläufige Betriebsreglement des Flughafens Zürich und die Verlegung der Warteräume von Deutschland in die Schweiz muss die Luftraumstruktur rund um den Flughafen neu definiert werden. Die Inkraftsetzung von Betriebsreglement und Luftraumstruktur ist für kommenden Frühling vorgesehen.

Grundsätzlich ist der Luftraum rund um den Flughafen Zürich so angelegt, dass An- und Abflüge von Verkehrsflugzeugen im von der Flugsicherung kontrollierten Luftraum stattfinden. Dadurch ist eine ausreichende Staffelung und effiziente Abwicklung des Verkehrs gewährleistet. Jedes Flugzeug, das durch eine kontrollierte Zone fliegen will, braucht eine Freigabe durch die Flugsicherung. Im Luftraum rund um einen Flughafen gibt es aber auch Bereiche, in denen die Flugsicherung nicht zuständig ist für die Führung des Verkehrs. Diese Bereiche dürfen grundsätzlich von allen Flugzeugen beflogen werden.

Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung der neuen Luftraumstruktur rund um den Flughafen Zürich hat das BAZL festgestellt, dass der kontrollierte Luftraum in seiner horizontalen Ausdehnung in gewissen Fällen zu knapp bemessen ist. Flugzeuge, die aufgrund ihrer Aerodynamik-Eigenschaften eine geringere Steigfähigkeit haben (unter anderem der Airbus A-340), verlassen während der Abflugphase kurzzeitig den durch die Flugsicherung kontrollierten Luftraum und durchqueren einen Luftraum, in dem nicht durch die Flugsicherung gelenkter Sichtflug-Verkehr (vor allem Kleinflugzeuge) unterwegs sein kann.

Gestützt auf die internationalen Regelungen ist es zwar zulässig, dass Verkehrsflugzeuge unter gewissen Bedingungen in den nicht kontrollierten Luftraum einfliegen. Da es sich aber nicht um Einzelfälle handelt, kann das BAZL unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit einen solchen Zustand auf Dauer nicht akzeptieren. Das Amt wird deshalb anordnen, den kontrollierten Luftraum westlich, südlich und östlich des Flughafens um 1000 Fuss (rund 300 Meter) auf 4500 Fuss abzusenken. Dadurch wird es auch langsamer steigenden Flugzeugen möglich sein, die gesamte Startphase innerhalb des kontrollierten Luftraumes abzuwickeln. Dieses Absenken des kontrollierten Luftraums ist mit Einschränkungen für die Kleinluftfahrt verbunden. Das Amt wird nach den Erfahrungen mit der neuen Luftraumstruktur im nächsten Frühling gemeinsam mit Exponenten der Schweizer Luftfahrt nach Lösungen suchen, die weniger einschneidend für die Kleinflugzeuge sind.

Die Situation mit Verkehrsflugzeugen, die in der Startphase den nicht kontrollierten Luftraum durchfliegen, existiert bereits heute, allerdings nicht in der gleichen Ausprägung wie mit der neuen Luftraumstruktur. Dies insbesondere deshalb, weil der bestehende und der künftige Luftraum sich in ihrer Form wesentlich unterscheiden. Da zudem während den Wintermonaten weniger Kleinflugzeuge unterwegs sind, besteht bis zum Inkrafttreten der neuen Luftraumstruktur kein Bedarf, ergänzende Massnahmen zu ergreifen.

Die neue Luftraumstruktur rund um den Flughafen Zürich wird das BAZL nach Abschluss sämtlicher Arbeiten publik machen. Die Veröffentlichung ist für die zweite Hälfte Januar vorgesehen. Über das Gesuch des Flughafens für ein vorläufiges Betriebsreglement wird das Amt im Verlauf des Februars entscheiden.

Bern, 22. Dezember 2004

Bundesamt für Zivilluftfahrt
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