Flughafen muss Hausbesitzer entschädigen (ZOL)
Die Flughafen Zürich AG muss der Besitzerin eines Mietshauses in der Gemeinde Opfikon eine Lärmentschädigung von gut 17 Prozent des Verkehrswertes bezahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Die Richter in Lausanne wiesen eine Beschwerde der Flughafen AG und des Kantons Zürich gegen einen Entscheid Bundesverwaltungsgerichts ab.