Hauseigentümer wegen Verkehrslärm entlasten (BAZ)
Das Gesetz stellt die Enteignung von Nachbarrechten der sachlichen Enteignung gleich. Entschädigungsforderungen verjähren nur dann, wenn eine ordentliche enteignungsrechtliche Planauflage erfolgte, die auch das betroffene Grundstück erfasst. Zudem wird die Verjährungsfrist auf zehn Jahre verlängert.