Hauseigentümer wegen Verkehrslärm entlasten (BAZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Bern. SDA/baz. Eigentümer, die unter Flug-, Strassen- und Schienenlärm leiden, sollen besser entschädigt werden. Der Nationalrat hat am Montag mit 95 zu 76 Stimmen Änderungen des Enteignungs- und des Luftfahrtgesetzes zugestimmt.

Das Gesetz stellt die Enteignung von Nachbarrechten der sachlichen Enteignung gleich. Entschädigungsforderungen verjähren nur dann, wenn eine ordentliche enteignungsrechtliche Planauflage erfolgte, die auch das betroffene Grundstück erfasst. Zudem wird die Verjährungsfrist auf zehn Jahre verlängert.

Diese Verfahrensgarantien gelten für alle Eigentümer, Mieter und Pächter in der Nachbarschaft von Verkehrsanlagen und Landesverteidigungsanlagen mit Bundesbewilligung. Die Eigentümer müssen allfällige Entschädigungzahlungen wegen übermässiger Lärmimmissionen an Mieter und Pächter weitergeben.

Die auf eine Initiative von Rolf Hegetschweiler (FDP/ZH) zurückgehende Vorlage klärt auch die Rechtslage bei der Änderung eines Flughafen-Betriebsreglementes. Eigentümer und Mieter sollen Minderwertsentschädigungen in einem einfachen Verfahren geltend machen können.

Bundesrat Moritz Leuenberger unterlag mit seinem Nichteintretensantrag mit 101 zu 70 Stimmen. Es sei völlig unklar, welche Kostenfolgen das Gesetz mit sich bringe, sagte der Verkehrsminister. Allein für den Flughafen Zürich sei mit 200 bis 400 Millionen Franken zu rechnen.

Nur mit 88 zu 87 Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag von Peter Vollmer (SP/BE), die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, auch die Kosten für Strasse und Schiene auszurechnen. Die Vorlage geht jetzt an den Ständerat.

Basler Zeitung, 01.10.2007