VFSN News

Drei Jahre Südanflüge - Der Widerstand ist ungebrochen (Medienmitteilung VFSN)

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Mehr als 400 Menschen haben sich um 6 Uhr morgens beim Forchdenkmal versammelt um einmal mehr ihrem Unwillen über die rechtswidrigen Südanflüge Ausdruck zu verleihen. Sie fordern, dass der gekröpfte Nordanflug als Ersatz für die Südanflüge und die zusätzlichen Ostanflüge endlich eingeführt wird. Sie sind erbittert über die systematische Rechtsverzögerung ihrer seit Jahren hängigen Beschwerden und sie haben jedes Vertrauen in den Rechtsstaat verloren.

Die Forderung nach einer raschen Einführung des gekröpften Nordanfluges wurde von den Rednern unterstützt.

Südanflug-Gegner überschreiten Grenzen von Anstand und Recht (Medienmitteilung VFSN)

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Medienmitteilung

Zum Artikel im Tagesanzeiger vom 26. Oktober 2006

«Südanflug-Gegner überschreiten Grenzen von Anstand und Recht»

Der Verein Flugschneise Süd -NEIN distanziert in aller Form von den im TA zitierten Äusserungen einiger Personen.  Er bedauert aber auch die unzulässige, pauschale Verurteilung von Tausenden von Südanfluggegnern, die seit Jahren anständig und legal für ihre Anliegen einstehen.

„Ich glaubte ich sitze im falschen Film!“, meint Thomas Morf, Präsident des Vereins Flugschneise Süd - NEIN zum Artikel im Tages-Anzeiger.

3 Jahre illegale Südanflüge (VFSN)

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Montag, 30 Oktober 2006                              

München hat schon seit 5 Jahren einen «MFI» (VFSN)

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Der ZFI ist entgegen den Aussagen von Regierungsrätin Fuhrer weder eine Weltneuheit noch eine Pionierleistung. In München gbt es etwas ähnliches wie den ZFI schon seit fünf Jahren. Das Resultat: Im Vergleich zum alten Reglement dürfen jetzt pro Nacht viermal mehr Maschinen starten. Auch beim Münchner Reglement geht es lediglich darum den Bedarf des Münchner Flughafens zu befriedigen. Hier die Notiz aus der NZZ:

Nachtflugregelung für Flughafen München bestätigt

Lärmkontingent als Mass

ZFI stellt vom Fluglärm belästigte Menschen in den Mittelpunkt??? (VFSN)

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Der Regierungsrat behauptet: Der ZFI stellt die vom Fluglärm belästigten Menschen in den Mittelpunkt.

Der Regierungsrat definiert die Eckgrössen des ZFI folgendermassen:

„Er legt die maximal zulässige Grenze der durch Fluglärm stark belästigten Personen bei 47´000 (tatsächlicher Wert des Jahres 2004, hochgerechnet auf die Flugbewegungen des Jahres 2000) fest.“
 
"Damals wurde die Lärmbelastung von weiten Kreisen der Bevölkerung als erträglich eingestuft.