Flughafen und BAZL tricksen Bundesgericht aus! (VFSN)
Im Urteil vom 22. Dezember 2010 verlangt das Bundesgericht, dass die Flughafen Zürich AG zu verpflichten ist, die Lenkungswirkung der Lärmgebühren zu verbessern und insbesondereLärmzuschläge auch für die sensiblen Tagesrandstunden einzuführen.
