Schnellabrollwege kommen vor das Bundesgericht (VFSN)
Nach eingehendem Studium des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und vertieften juristischen Beurteilungen hat der Vorstand des VFSN einstimmig beschlossen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Neubau von Schnellabrollwege auf Piste 34 am Flughafen Zürich ans Bundesgericht weiter zu ziehen. Die Beschwerde wurde in Lausanne am 30. November 2017 eingereicht.


