Flugkonzepte am Flughafen Zürich-Kloten
Wir wurden in letzter Zeit immer wieder gefragt wann wie geflogen werden darf. Hier die aktuelle Übersicht.
Häufige Fragen
Wir wurden in letzter Zeit immer wieder gefragt wann wie geflogen werden darf. Hier die aktuelle Übersicht.
Inhaltsverzeichnis:
Liebe Mitglieder
Die Gemeinden und Städte im Fluglärmforum Süd empfehlen den vom Südanflug unmittelbar betroffenen Wohneigentümern, welche eine Entschädigung wegen übermässigem Fluglärm geltend machen wollen, den Lauf der Verjährung bald, jedoch spätestens bis Ende 2006 zu unterbrechen.
Wir begrüssen und unterstützen diese Aufforderung des Fluglärmforums Süd.
Wir haben Ihnen empfohlen, das Formular „Verjährungsunterbrechung betr. Entschädigung wegen übermässigem Fluglärm im Süden des Flughafens“ bei Unqiue einzureichen. Sie sollten in der Zwischenzeit eine Bestätigung von Unique erhalten haben oder werden diese in den nächsten Tagen erhalten.
Wie müssen Sie auf den Brief von Unique reagieren?
Bitte prüfen Sie, ob im Antwortschreiben von Unique auf Seite 2, 1. Absatz der letzte Satz die nachfolgende Formulierung enthält:
Dies sind vorgeschlagene Betriebskonzepte diverser Interessensgruppen, wie auf dem Flughafen Zürich zukünftig gestartet und gelandet werden soll. Die Betriebskonzepte können beim BAZL eingereicht werden und fliessen in den SIL-Prozess ein.
RELIEF bedeutet: Raum-Entwicklungs-Konzept für die Flughafenregion und Langfristige Infrastruktur-Entwicklung des Flughafens
Um keine unnötigen Risiken betreffend Verjährung einzugehen, hat der VFSN mit seinem Rechtsanwalt Christopher Tillman, Lutz Rechtsanwälte, Zürich, vorsorglich ein Musterformular vorbereitet, mit welchem die Eigentümer eine Verjährungsunterbrechung betreffend Entschädigung selbständig erwirken können.
Aufgrund der neuen Flugrouten im Süden und Osten des Flughafens haben die Immobilien an Wert verloren. Der Wertverlust je Immobilie ist zur Zeit mangels Erfahrungswerten (eingebrochener Markt) nicht bezifferbar. Im Frühling 2004 haben Wohneigentümer die revidierten amtlichen Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte erhalten. In diesen Werten ist der Einfluss des Fluglärms nicht berücksichtigt.
Für das Steuerjahr 2003 haben wir Ihnen empfohlen: