Empfehlung betreffend Reduktion von Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert - Steuererklärung 2004

Publiziert von VFSNinfo am

Aufgrund der neuen Flugrouten im Süden und Osten des Flughafens haben die Immobilien an Wert verloren. Der Wertverlust je Immobilie ist zur Zeit mangels Erfahrungswerten (eingebrochener Markt) nicht bezifferbar. Im Frühling 2004 haben Wohneigentümer die revidierten amtlichen Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte erhalten. In diesen Werten ist der Einfluss des Fluglärms nicht berücksichtigt.

Für das Steuerjahr 2003 haben wir Ihnen empfohlen:

  • Reduktion der Eigenmietwert- und Vermögenssteuerwerte basierend auf der Lärmkarte der EMPA und einer Bewertungstabelle in Abhängigkeit der Lageklassen.

Februar 2005: Empfehlung HEV Dübendorf & Oberes Glattal und VFSN
Gesuch um Verschiebung des Einreichdatums der Steuererklärung 2005 stellen. (Verschiebung auf 30.11.05; Gesuch muss vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Steuererklärung (31.03.05) mit Kurzbegründung gestellt werden).

April 2005: Aktuelle Empfehlung

Diverse Gründe führten in der Zwischenzeit dazu, dass wir für das Steuerjahr 2004 eine betreffend Reduktion der Werte abweichende Empfehlung herausgeben. Diese vereinfachte Berechnung soll Ihnen einen Richtwert angeben, in welchem Rahmen Sie die Steuerwerte korrigieren können.

Für das Steuerjahr 2004 empfehlen wir Ihnen:

  • Prozentuale Reduktion der Eigenmietwerte und Vermögenssteuerwerte in Abhängigkeit der Lärmbelastung.

Die offizielle Berechnungsmethode für Fluglärm ergibt, dass im Süden gar kein Fluglärm vorhanden ist. Wir alle wissen, dass die Realität leider anders aussieht. Erreicht wird diese falsche Aussage durch die Berechnung eines 16-Stunden-Tagesdurchschnitts (LEQ). Die EMPA hat eine Lärmkarte erstellt welche aufzeigt, wie die Lärmbelastung wäre, wenn die Südanflüge 16 Stunden pro Tag stattfinden würden. Diese Karte zeigt am besten, wie die reale Lärmbelastung der Südanflüge aussieht.


Berechnung der Steuerwerte

1.      Betroffenheit durch Fluglärm

Für die Bestimmung der Reduktion unterscheiden wir drei Betroffenheits-Grade

LärmbelastungReduktion
weniger als 50 DB10%
50 - 60 DB30%
mehr als 60 DB50%

Bitte bestimmen Sie auf der Lärmkarte, in welchem Betroffenheits-Grad sich Ihre Liegenschaft befindet. Lärmkarte: hier klicken

2.      Ausfüllen der Steuererklärung

Bitte vermerken Sie direkt in der Steuererklärung oder in einer Beilage die Reduktion wie folgt:   "Reduktion wegen Fluglärm:  …. % Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert (gem. Empfehlung HEV und VFSN)"

Beispiel:
Eine Liegenschaft in Binz (Politische Gemeinde Maur) mit Betroffenheit zwischen 50 und 60 DB

Reduktion um 30% gemäss Tabelle weiter oben

amtlicher WertReduktionDeklaration Steuererklärung 2004
Vermögenssteuerwert600\'00030%420\'000
Eigenmietwert  24\'00030%  16\'800
 


Allgemeine Informationen

Falls Sie der Meinung sind, dass in Ihrem speziellen Fall eine andere Reduktion sinnvoll ist, setzen Sie bitte die eigene Schätzung ein.

Steuerrechnungen: falls Sie die Steuerrechnung in der Höhe der unkorrigierten Werte bezahlen haben Sie rechtlich keine Nachteile, vermeiden jedoch im Falle eines ‚Sieges’ der Steuerbehörde entsprechende Nachzahlungen und Zinsbelastungen.

Information für Mieter:
Da die Mieter keinen Eigenmietwert in der Steuererklärung deklarieren, sind sie von obigem Vorgehen nicht betroffen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an: joerg.gossweiler@hev-duebendorf.ch   

VFSN / HEV Dübendorf & Oberes Glattal, April 2005