Wie weiter mit der Verjährungsunterbrechung – Brief Unique?

Publiziert von VFSNinfo am

Wir haben Ihnen empfohlen, das Formular „Verjährungsunterbrechung betr. Entschädigung wegen übermässigem Fluglärm im Süden des Flughafens“ bei Unqiue einzureichen. Sie sollten in der Zwischenzeit eine Bestätigung von Unique erhalten haben oder werden diese in den nächsten Tagen erhalten.

Wie müssen Sie auf den Brief von Unique reagieren?

Bitte prüfen Sie, ob im Antwortschreiben von Unique auf  Seite 2, 1. Absatz der letzte Satz die nachfolgende Formulierung enthält:

„Wir werden Ihr Schreiben jedenfalls registrieren und – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt sind – als Unterbrechung einer allenfalls bereits laufenden bzw. noch nicht abgelaufenen Verjährungsfrist zu unseren Akten nehmen.“

Sofern dies der Fall ist, ist unser Ziel erreicht und eine Entschädigungsforderung kann zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden ohne dass die Verjährungsfrist abgelaufen wäre. Im Moment sind daher keine weiteren Aktionen Ihrerseits notwendig. Wir werden alle unsere Mitglieder informieren, sobald uns ein weiteres Vorgehen angebracht erscheint.

Sollte dieser Satz bei Ihnen fehlen, senden Sie uns bitte eine Kopie des Briefes an Verein Flugschneise Süd – NEIN, Entschädigungen, Postfach, 8121 Benglen

Selbstverständlich können Sie für sich individuell entscheiden, ob Sie bereits jetzt das Verfahren einleiten wollen. Sie müssten in diesem Fall die gewünschten Unterlagen Unique zur Verfügung stellen unter Angabe Ihrer Registernummer.

Verein Flugschneise Süd – NEIN
Urban Scherrer, Vorstand

PS: Falls Sie dieses Formular noch nicht eingereicht haben, können Sie das jederzeit tun. Die entsprechende Information erhalten Sie hier