BAZL legt das Betriebsreglement 2014 für den Flughafen Zürich öffentlich auf (BAZL)
Die Anpassungen des Betriebsreglements werden unter dem Titel Betriebsreglement 2014 zusammengefasst.
Die Anpassungen des Betriebsreglements werden unter dem Titel Betriebsreglement 2014 zusammengefasst.
Heute sind am Flughafen Zürich für Starts auf der Piste 16 zwei Abflugverfahren im Betriebsreglement festgehalten.
Beim Ausscheiden oder Erschliessen von Bauzonen sowie beim Bau von Wohngebäuden müssen Grenzwerte zum Schutz vor Lärm eingehalten werden.
Bundesrätin Doris Leuthard besprach mit dem deutschen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verschiedene Bahnthemen.
Die internationalen Luftfahrt-Normen sehen vor, dass die Funktionalität und Genauigkeit von Navigationsanlagen auf Flughäfen zweimal jährlich überprüft werden müssen.
In seinem Entscheid vom März 2005 über das sogenannte vorläufige Betriebsreglement (vBR) für den Flughafen Zürich hatte das BAZL die zulässigen Lärmimmissionen des Flughafens festgelegt. Aufgrund von Beschwerden ordnete das Bundesgericht im Dezember 2010 Änderungen am genehmigten Betriebsreglement an.
Im Februar 2013 hat der Bundesrat aus strategischen Überlegungen entschieden, vorderhand an einer fliegerischen Nutzung der Piste in Dübendorf festzuhalten und deren Weiternutzung durch einen zivilen Betreiber zu prüfen.
Am 22. Dezember 2010 hat das Schweizerische Bundesgericht die Flughafen Zürich AG (FZAG) verpflichtet, dem BAZL ein Schallschutzkonzept vorzulegen.