Flughafen Zürich AG verliert gegen Opfiker Hausbesitzerin (TA)
«Nichts deutet darauf hin, dass die Höhe der Entschädigung von der Vorinstanz unrichtig festgelegt worden wäre.» Zu dieser lapidaren Feststellung gelangt das Bundesverwaltungsgericht in seinem 23-seitigen Urteil. Es geht um 83\'000 Franken: Diesen Betrag hat die eidgenössische Schätzungskommission einer Liegenschaftsbesitzerin in Opfikon am 27.