Deutsche in Zürich sind stärker vom Fluglärm betroffen (10vor10, SF)
zum Video
zum Video
Von René Donzé
Die Schweiz ist vor dem EU-Gericht mit ihrer Nichtigkeitsklage abgeblitzt. Sie hatte sich in Luxemburg gegen die von Deutschland 2003 erlassene Verordnung gewehrt, welche die Anflüge zum Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet am frühen Morgen und am Abend verbietet. Die Schweiz machte geltend, dass dadurch die Fluggesellschaft Swiss diskriminiert würde.
Braunschweig (dapd). \'Mit Hilfe der Satellitennavigation können wir bei der Landung Wohngebiete umfliegen\', sagte er.
BZ: Frau Leuthard, wenn Sie die deutsch-schweizerischen Beziehung beurteilen müssten, welche Note würde Sie ihr geben?
Leuthard: Zwischen 5 und 6.
BZ: Wie bitte?
Leuthard: Ach ja, das ist die Beurteilung nach Schweizer Notensystem.
In der Klage macht die Schweiz vor allem die Unverhältnismässigkeit der deutschen Massnahmen und die Diskriminierung der Fluggesellschaft Swiss geltend. Als Hauptnutzerin des Flughafens Zürich werde sie am stärksten von diesen Beschränkungen getroffen.