Mai 2005

Leserbrief: Unique ist Meister im Verfälschen der Tatsachen

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Leserbrief im Glattaler vom 13.05.05

Mit einem einmaligen Zynismus und einer Arroganz die schwer zu denken gibt,  behauptet doch Unique in der Presse, in der Flugschneise im Süden seien ganze 13 Personen vom Fluglärm betroffen. Fragt sich nur wieso Tausende von Menschen jeden Morgen geweckt werden, an Demos gehen, Mahnwachen am Flughafen besuchen, Poitiker, Behörden und auch Unique anschreiben?

Wir wollen keine Entschädigung - Wir wollen keine Südanflüge! Aber...

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Entschädigungsforderungen können verjähren.

Der VFSN hat Sie bisher bewusst nicht aufgefordert, Entschädigungsklagen einzureichen. Es ist uns wichtiger, die Südanflüge wegzubringen als Entschädigungen zu erhalten, und dadurch die Südanflüge akzeptieren zu müssen.

Vorläufiges Betriebsreglement (Unique)

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Am 29. März 2005 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das von Unique (Flughafen Zürich AG) am 31. Dezember 2003 eingereichte vorläufige Betriebsreglement mit Einschränkungen genehmigt. Unique (Flughafen Zürich AG) erhob gegen einige Auflagen Beschwerde, akzeptiert jedoch, dass die flexible Benutzung der Pisten für Starts, die als Kompensation für die verlängerte Nachtflugsperre beantragt wurde, nur mit Einschränkungen genehmigt wurde.

Empfang Regierungspräsidentin D. Fierz in Egg

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Am Mittwoch, 11. Mai empfängt die Gemeinde Egg ihre
Regierungspräsidentin. Dazu ist die Bevölkerung von Egg eingeladen. Für die Gemeinde Egg ist dies ein einmaliges und freudiges Ereignis - und dies wollen wir akzeptieren.

Gleichwohl können sich die Schneiser zahlreich mit ihren gelben Käppi (und hoffentlich ohne Regeschirm) an diesem festlichen Eggeranlass zeigen. Mit Rücksicht auf die Bevölkerung von Egg, verzichten wir auf Banden, Trillerpfeifen etc.

Neue Runde im Fluglärmstreit mit Deutschland (NZZ)

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Verfahren in Leipzig ausgesetzt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat noch keinen definitiven Entscheid über die Klagen von Unique und Swiss gegen das deutsche Anflugregime für den Flughafen Zürich gefällt. Das Revisionsverfahren wurde ausgesetzt. Diesen Entscheid begründete das Gericht am Mittwoch mit einer hängigen Klage der Schweiz beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

(sda) Mit ihrer Klage ficht die Schweiz einen negativen Entscheid der Europäischen Kommission an.

Beschwerdeflut gegen Reglement (TA)

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Das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich-Kloten und dessen neue Luftraumstruktur haben zahlreiche Beschwerden ausgelöst. Der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt lagen am Mittwochmittag gegen 60 Beschwerden gegen das Betriebsreglement vor, wie die Instruktionsrichterin Kathrin Dietrich sagte.

Die Eingabefrist für persönlich zugestellte Verfügungen sei am Dienstag abgelaufen.

Warum bekämpft der Kanton das dual landing nicht? (Pressemitteilung VFSN)

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Pressemitteilung des Vereins Flugschneise Süd – NEIN zur Beschwerde des Kantons Zürich gegen das vorläufige Betriebsreglement.<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

Warum bekämpft der Kanton das dual landing nicht ?

Mit Genugtuung nimmt der VFSN zur Kenntnis, dass die Volkswirtschaftsdirektion gegen einzelne Punkte der neuen Betriebsreglements Beschwerde erhoben hat.

Dem Bevölkerungsschutz werde zu wenig Gewicht beigemessen, der Wegfall der

Kanton bekämpft Betriebsreglement (TA)

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Der Kanton Zürich bekämpft das vorläufige Betriebsreglement für Zürich-Kloten. Seine Beschwerde richtet sich gegen drei Punkte.

Der Kanton Zürich legt wegen der Ablehnung der Hub-Klausel, der Aufhebung des Charter-Startverbots nach 22 Uhr und wegen des «Wide Left Turn» Beschwerde ein. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) habe bei der Genehmigung des vorläufige Betriebsreglements dem Bevölkerungsschutz zu wenig Rechnung getragen, heisst es in der Mitteilung der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion.

Der VFSN hat Beschwerde eingereicht (VFSN)

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Der Verein Flugschneise Süd - NEIN und 5813 Beschwerdeführer haben am 28. April 2005 Beschwerde gegen das vorläufige Betriebsreglement bei der Rekurskommission für Infrastruktur & Umwelt (Reko INUM) eingereicht. Den Mitgliedern entstanden dadurch keine Kosten!


Medienmitteilung VFSN zum BR6
Rückblick: Info für Einsprache vom März 2004