Wir wollen keine Entschädigung - Wir wollen keine Südanflüge! Aber...

Publiziert von VFSNinfo am

Entschädigungsforderungen können verjähren.

Der VFSN hat Sie bisher bewusst nicht aufgefordert, Entschädigungsklagen einzureichen. Es ist uns wichtiger, die Südanflüge wegzubringen als Entschädigungen zu erhalten, und dadurch die Südanflüge akzeptieren zu müssen.

Empfohlener Termin für das Einreichen der Verjährungsunterbrechung: 20.05.2005


Zitat Herr Spalinger, CFO von Unique, im Interview vom 1.12.2004 im Zürcher Unterländer:

Frage: Was ist, wenn nun aber der Süden damit durchkäme und für die Lärmmessung ein zusätzliches Zeitfenster geschaffen würde (= Entschädigungen)?

Spalinger: Dann müsste man - rein betriebswirtschaftlich argumentiert - sagen: Gut, aber ab morgen fliegen wir 16 Stunden pro Tag von Süden an, denn dann sind in diesem Gebiet die Entschädigungen ja bereits bezahlt worden.


Wir wollen weiterhin keine Südanflüge und daher auch keine Entschädigung.

Allerdings können Entschädigungsforderungen verjähren. Dies bedeutet, dass Entschädigungsforderungen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden können. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Ab welchem Zeitpunkt diese 5 Jahre gerechnet werden, werden für uns letztlich wohl die Gerichte entscheiden. Bekannt ist, dass Deutschland die früher bestehende Vereinbarung mit der Schweiz am 22. Mai 2000 gekündigt hat und die Südanflüge am 30. Oktober 2003 eingeführt wurden. Die Verjährungsfrist könnte somit theoretisch frühestens am 22. Mai 2000 beginnen. Dass bereits im Jahr 2000 jemand erahnen konnte, dass aufgrund der Deutschen Kündigung die Südanflüge eingeführt werden, ist nicht realistisch.  Deshalb ist das heute angeratene Vorgehen eine reine Vorsichtsmassnahme. Das Risiko einer möglichen Verjährung nimmt mit fortlaufender Zeit hingegen stetig zu.

Verjährungsunterbrechung & Empfehlung VFSN:

Um keine unnötigen Risiken betreffend Verjährung einzugehen, hat der VFSN mit seinem Rechtsanwalt Christopher Tillman, Lutz Rechtsanwälte, Zürich, vorsorglich ein Musterformular vorbereitet, mit welchem die Eigentümer eine Verjährungsunterbrechung betreffend Entschädigung selbständig erwirken können.

Wir empfehlen allen Grundeigentümern, die durch die Südanflüge oder neue Südstarts betroffen sind, rein vorsorglich bis zum 20. Mai 2005 (Poststempel) das beiliegende Formular betreffend Verjährungsunterbrechung ausgefüllt an die Flughafen Zürich AG per Einschreiben zu senden. Behalten Sie bitte eine Kopie bei Ihren Akten.

Die Flughafen Zürich AG wird Ihnen innert angemessener Frist den Eingang der Verjährungsunterbrechung bestätigen und gleichzeitig mitteilen, welche genauen Unterlagen sie weiter benötigt und wo Sie diese bestellen können. Bitte bewahren Sie diese Bestätigung auf. Diese Unterlagen sind später von Ihnen mit der eigentlichen Anmeldung der Entschädigungsforderung an dem von Ihnen individuell bestimmten Zeitpunkt bei der Flughafen Zürich AG einzureichen.

Mit diesem Vorgehen stellen Sie sicher, dass Sie mit Unique nicht zuerst um den Verjährungstermin prozessieren müssen. Umgekehrt ist mit dem beiliegenden Verjährungsunterbruch-Formular erst die Verjährung unterbrochen, aber noch keine eigentliche Entschädigungsforderung angemeldet.

Es müssen für die Verjährungsunterbrechung keine weiteren Unterlagen eingereicht werden und es muss auch kein Anwalt beigezogen werden. Es fallen keine Verfahrenskosten an. Das Musterformular einzusenden genügt.


Das Musterformular wurde allen Mitgliedern per Post bereits zugestellt. Falls Sie noch nicht Mitglied sind, können Sie sich hier anmelden. Das Musterformular wird Ihnen dann umgehend zugestellt.

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Info von Unique - Mai 2005:

Die Zahl der zur Zeit eingehenden Forderungsanmeldungen ist relativ hoch, so dass eine Beantwortung vor dem 20. Mai nicht möglich sein wird. Die Liegenschaftseigentümer werden baldmöglichst mit dem Bestätigungsschreiben bedient.