Teilrevision des Richtplanes, Einsprache des VFSN
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Teilrevision des kantonalen Verkehrsrichtplans. Von der Revision ausgeklammert ist vorläufig der Bereich Flughafenregion; hier wird ein separates Richtplan-Verfahren durchgeführt.
Während der Auflagefrist (30.6.2005!) kann sich jedermann zur Vorlage äussern.
Um was geht es?
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Teilrevision des kantonalen Verkehrsrichtplans. Mit der Revision wird eine mit der Siedlungsentwicklung koordinierte Verkehrsplanung angestrebt.