Deutsche billigen Fluglaerm Vertrag (20min)
Der Fluglärm-Vertrag kann unterzeichnet werden. Eine Woche nach der Zustimmung des Bundesrats hat am Mittwoch auch die deutsche Regierung den Staatsvertrag mit der Schweiz gebilligt.
Der Fluglärm-Vertrag kann unterzeichnet werden. Eine Woche nach der Zustimmung des Bundesrats hat am Mittwoch auch die deutsche Regierung den Staatsvertrag mit der Schweiz gebilligt.
Von Thomas Wehrli.
Die Überraschung kam Anfang Jahr am Weltwirtschaftsforum in Davos angeflogen: Verkehrsministerin Doris Leuthard und ihr deutscher Amtskollege Peter Ramsauer unterzeichneten am Rande des Forums eine Absichtserklärung, um den seit 27 Jahren schwelenden Fluglärmstreit endlich beizulegen. Bis im Sommer, so der ehrgeizige Fahrplan, liege der Staatsvertrag vor.
Die Tinte unter dem paraphierten deutsch-schweizerischen Fluglärmstaatsvertrag ist noch nicht recht trocken, der Vertrag selbst noch nicht von den Parlamenten abgesegnet, da beginnt die Zürcher Flughafen AG schon mit der praktischen Umsetzung: Am Montag sind an der Nord-Süd-Piste 14/32 Baumaschinen aufgefahren um sie für die, wie die Flughafen AG schreibt, Sanierung vorzubereiten.
Medienkontakt: Dr. Thomas O.
Auf dem Weg zur Umsetzung des Staatsvertrags mit Deutschland warten zahlreiche Hürden und Probleme
Siebeneinhalb Jahre hat die Schweiz Zeit, um den neuen Fluglärm-Vertrag umzusetzen. Das klingt nach viel, doch ob es genügt? Es drohen jahrelange Prozesse bis vor Bundesgericht.
Markus Häfliger, Bern
Nachdem sich Verkehrsministerin Doris Leuthard mit ihrem deutschen Kollegen auf einen Fluglärm-Vertrag geeinigt hat, fängt die Arbeit für sie erst an.
Geht es um Pistenverlängerungen und das Betriebsreglement des Flughafens, hat der Kanton Zürich ein Vetorecht. Eine «Teilrevision» des Luftfahrtgesetzes, die dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) vorschwebt, soll künftig dem Bund bei der Erteilung der Flughafenkonzession faktisch alle Kompetenzen übertragen. Damit auch «wie das Pistensystem zu gestalten ist und wie die grundsätzlichen An- und Abflugrichtungen liegen».
Interview: Andreas Schürer
Herr Kern, Sie sagten, der vorliegende Staatsvertrag sei besser als jener, den Moritz Leuenberger im Jahr 2001 ausgehandelt hat. Reden Sie sich das ein?
Nein, ganz und gar nicht, der neue Vertrag hat zwei wesentliche betriebliche Vorteile. Zum einen sieht er keinen Bewegungsplafond vor.
Adrian Krebs
Sofern die Parlamente in Bern und Berlin zustimmen, wird der Flugverkehr in und um Zürich ab 2020 neu geregelt.