Bazl setzt sich über Bundesgerichtsurteil hinweg (TA)
Ab heute Montag bis zum 23. März darf der Flughafen Zürich zwischen 23.30 Uhr und 2 Uhr morgens Messflüge durchführen. Dies hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) auf Gesuch des Flughafens bewilligt. Eine zweite Serie ist zudem für Ende August geplant. Mit den Messflügen soll die Genauigkeit der Navigationsanlagen des Flughafens überprüft werden.
