Flughafen muss Oberglatter Grundeigentümern keine Entschädigung zahlen (ZU)
Verjährt: Mit dieser Begründung wies das Bundesgericht eine Beschwerde mit Entschädigungsforderungen aus Oberglatt ab. Zwölf Parteien hatten diese angemeldet – wegen übermässigen Fluglärms. Adressaten der Beschwerde waren der Kanton Zürich als vormaliger Halter des Flughafens, sowie die Flughafen Zürich AG, welche die Konzession für den Betrieb im Jahr 2001 erhielt.