Januar 2006

Messflüge für Instrumentenlandesystem, ILS 28 (Unique)

Publiziert von VFSNinfo am Sa., 28.01.2006 - 20:09

Von Montag, 30. Januar 2006, bis Freitag, 3. Februar 2006, finden Messflüge für das Instrumentenlandesystem, ILS, für die Piste 28 statt. Die Flüge werden tagsüber, jeweils zwischen 12.30 und 17 Uhr, wie immer mit einer Maschine des Typs Beach King Air durchgeführt. Ursprünglich waren die Messflüge im November 2005 vorgesehen gewesen. Aufgrund sehr schlechter Wetterbedingungen konnten damals aber nur rund zehn Flüge absolviert werden. Sie müssen darum nächste Woche nachgeholt werden.

Jetzt müssen die Politiker ins Cockpit (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am Mi., 25.01.2006 - 08:58
Nach der Eidgenossenschaft, der Swiss und der Flughafen Zürich AG sind nun auch die vier Zürcher Gemeinden mit ihren Klagen gegen die deutschen Anflugbeschränkungen für den Flughafen Zürich abgeblitzt. Das Urteil aus Mannheim kommt nicht überraschend. Die Verhandlungen wurden von den Richtern mit derart eindeutigen, vorgefassten Meinungen geführt, dass sich der Anwalt der Bundesrepublik kaum zu Wort zu melden brauchte.

Infoabend: Flughafen JA - aber mit Vernunft

Publiziert von VFSNinfo am Di., 24.01.2006 - 12:53

Erste, gemeinsame Informationsveranstaltung mit dem Osten

Am Mittwoch, 15. Februar 2006 findet eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Bürgerorganisationen „Bürgerprotest Fluglärm Ost“ (BFO) und des Vereins Flugschneise Süd - NEIN“ (VFSN) im Zentrum zum Schluefweg, Kloten statt.

Es gibt gewichtige Gemeinsamkeiten, die die Regionen Ost und Süd im Kampf für einen Flughafen mit Vernunft verbindet - das werden die Referenten an diesem Infoabend aufzeigen.

Referate:

Schweizer Klagen alle abgewiesen (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am Di., 24.01.2006 - 12:01

Deutsches Gericht weist Einwände gegen Anflugbeschränkungen auf Zürich ab

Im Fluglärmstreit um den Flughafen Zürich hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mehrere Klagen aus der Schweiz abgewiesen. Die durch Süd- und Ostanflüge entstandene Lärmbelästigung sei ausschliesslich von den Schweizer Behörden zu verantworten, erklärten die Richter am Dienstag in Mannheim. Die Kläger hätten deshalb kein Recht zur Klageerhebung in Deutschland.